Düsseldorf/Hagen. Im April hatte das Land das Hagener Bandidos-Chapter und die „Los Compadres Hagen“ verboten. Jetzt klagen die Rocker am Oberverwaltungsgericht.
Rund vier Wochen nach dem Verbot des Bandido-Chapters „Witten/Hohenlimburg“ und der dazu gehörende Teilorganisation „Los Compadres Hagen“ ist am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen die Entscheidung des Innenministeriums eingegangen. Eine OVG-Sprecherin bestätigte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur den Eingang vom Vortag (Az.: 5 D 226/21).
Mitte April hatten fast 500 Polizisten im Ruhrgebiet das Verbot des Ortsverbands der berüchtigten Rockergruppe Bandidos durchgesetzt. Nach Angaben von Innenminister Herbert Reul (CDU) gehen versuchte Morde, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz auf das Konto der Mitglieder.
Auch Hells Angels klagen am OVG gegen Vereinsverbot
Bei Schießereien sei es bei dem Rockerkrieg um die Vormachtstellung in Hagen gegangen, so Reul (mehr zum Bandidos-Verbot in Hagen). Der seit rund einem Monat verbotene Verein mit 28 Mitgliedern ist nach Ministeriumsangaben die Nachfolgeorganisation des Bandidos-Chapters MC Hagen, der sich im März 2019 selbst aufgelöst hatte.
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Am OVG in Münster ist ein weiteres Verfahren um ein Vereinsverbot anhängig. Dabei geht es um Hells Angels im Rheinland. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sind bei Vereinsverboten die erste Instanz. Im Fall der „Hells Angels MC Concrete City“ hat das OVG für 2021 eine Entscheidung angekündigt. (dpa)