Hagen. Unter welchen Voraussetzungen darf man in Hagen derzeit einen Friseurtermin wahrnehmen? Eine Salonbesitzerin nimmt Stellung.

Friseure dürfen öffnen, auch ohne Termin. Dennoch ist die Unsicherheit in den Salons, aber auch bei den Kunden groß. Unter welchen Voraussetzungen darf man sich die Haare schneiden lassen? Wir sprachen mit Angelika Lepak, Inhaberin eines Friseursalons in Altenhagen.

Wie stellt sich die aktuelle Corona-Situation für Sie dar?

Es ist schwierig, den Kunden über das aufzuklären, was erlaubt ist und was nicht. Viele meiner Kunden haben ihren vorher schon gebuchten Termin abgesagt, als sie erfuhren, dass sie einen Test benötigen. Die Leute haben einfach keine Lust auf diese ganz umständliche Prozedur. Ich überlege schon, Kurzarbeit anzumelden. Wir haben es zurzeit nicht einfach.


Es dient aber doch der Sicherheit aller...

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Ja, und deshalb halten sich seriöse Salons auch an die vorgeschriebenen Regeln. Ohne Wenn und Aber. Wenn ich aber höre, dass es einige Betriebe in Hagen gibt, die das nicht tun, macht mich das sauer. Und das Ordnungsamt kontrolliert das nicht im angebrachten Maße.

Was muss ich denn tun, um mir in Hagen die Haare schneiden zu lassen?

Da in unserer Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz 100 überschritten ist und dadurch die bundesweite „Notbremse“ greift, müssen unsere Kunden ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen. Dieses darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch ein Selbsttest vor der Eingangstür des Salons unmittelbar vor dem Haarschnitt ist erlaubt. Da gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ist der Test negativ, darf der Kunde reinkommen. Am besten bringen sich unsere Kunden den Schnelltest selbst mit. Wegen der Terminverschiebung sollten sie 20 Minuten früher da sein, da sie ja das Testergebnis abwarten müssen. Für den Notfall können unsere Kunden einen Schnelltest käuflich erwerben. Wer vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist, darf auch ohne Test kommen.