Hagen. An vier Freitagen im Ramadan darf der muslimische Gebetsruf in Hagen trotz der Corona-Beschränkungen ertönen. Das teilte die Stadt mit.

Der muslimische Gebetsruf zum Freitagsgebet wird an den vier Freitagen im Fastenmonat Ramadan zwischen dem 16. April und dem 11. Mai jeweils um 14.30 Uhr an sechs Hagener Moscheen in Hagen-Mitte, Hohenlimburg und Haspe zu hören sein. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Laut aktueller Rechtsprechung zähle der Gebetsruf zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit; aufgrund der Coronapandemie seien Versammlungen zum Gebet und zur Religionsausübung durch Coronaregeln momentan stark beschränkt, so die Stadt.

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Daher habe der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Anträge der Moscheen in der Kronenbergstraße, Im Mühlenwert, in der Körnerstraße, in der Elberfelderstraße, am Märkischen Ring und in der Sedanstraße mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen gemäß Landesimmissionsschutzgesetz gestattet.

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Der Gebetsruf darf eine Länge von drei Minuten und eine Lautstärke von maximal 55 Dezibel nicht überschreiten. Bereits vergangene Woche vor Beginn des Ramadans hatten Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Özlem Basöz, stellvertretende Vorsitzende des Hagener Integrationsrates, einen Appell an die muslimischen Bürger gerichtet, sich im Fastenmonat unbedingt an die Corona- und Hygieneregeln zu halten: „Jede größere Zusammenkunft stellt eine zusätzliche Gefahr für Sie, Ihre Familien, Freunde und für alle Bürger unserer Stadt dar“, so Özlem Basöz, „stattdessen hoffen wir, dass viele von Ihnen virtuell zum Gebet oder zum Fastenbrechen zusammenkommen.“