Wehringhausen. Die Politik in Hagen kämpft für ein Tempo-30-Limit auf Buschey- und Eugen-Richter-Straße. Doch der Weg zu einer solchen Regelung ist weit.

Niemand soll glauben, dass etwas auch tatsächlich geschieht, nur weil die Politik sich vollständig einig ist. Davor gilt es nämlich, die Hürden des Rechtsstaats zu überwinden – und von denen gibt es bekanntlich reichlich. Auch, wenn es nur darum geht, auf einer städtischen Straße eine Tempo-30-Regelung zu etablieren. Die möchte die Bezirksvertretung Mitte auf dem Buschey zwischen dem Bergischen Ring und der Rehstraße einführen, um die dortigen Anwohner sowie Schul- und Kita-Kinder vor rasenden Autos und vor allem lästigem Verkehrslärm zu schützen.

Doch für einen solch simplen Schritt müssen zunächst reichlich triftige Argumente geliefert werden: „Hier hinkt die Straßenverkehrsordnung den Wünschen der Menschen deutlich hinterher“, kritisiert Jörg Meier als Fraktionschef der SPD in der Bezirksvertretung Mitte. Dennoch hat sich das Gremium jetzt fraktionsübergreifend und ohne eine einzige Gegenstimme dafür ausgesprochen, in den unvermeidlichen Entscheidungsmarathon einzusteigen und die von der Bezirksregierung geforderten Lärmschutzgutachten für die gewünschte Temporeduzierung beizuschaffen – wie lange es auch immer dauern mag.

Mehr Lebensqualität für Anwohner

Dabei sind 30er-Schilder auf der Buschey- und Eugen-Richter-Straße längst keine Fremdkörper mehr. Sowohl­ vor dem Ärztezentrum am AKH als auch in Höhe der Kita „Wehringhauser Stadtmäuse“ sowie der FESH-Gesamtschule wird der Verkehr aus Sicherheitsgründen bereits eingebremst. Zudem, so die Argumentation von Stadt und Politik, bewegen sich die Hagener Ost-West-Hauptverkehrsströme ohnehin vorzugsweise im Tal der Ennepe, so dass es – ganz im Geiste des Projektes „Soziale Stadt Wehringhausen“ – an der Zeit sei, durch ein 30er-Limit die Lebensqualität in dem dicht besiedelten Quartier weiter zu erhöhen und somit auch Fußgängern und Radfahrern mehr Sicherheit zu bieten statt Lärm- und Abgasbelastung zu zementieren. Zumal auch der Lärmaktionsplan einen solchen Schritt für diese Straßen bereits vorsieht, so die Argumentation in Richtung Kommunalaufsicht.

Zwar weisen die Arnsberger darauf hin, dass „Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden können, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten“ sei. Allerdings lasse sich hier über ein Lärmargument durchaus was machen. So müsse für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aber zunächst auf Grundlage der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“ eine Grenzwertüberschreitung und eine Lärmpegelabsenkung von mindestens 2,1 Dezibel (dB(A)) durch die Reduzierung von 50 auf 30 km/h nachgewiesen werden.

Außerdem müsse die Stadt in diesem Einzelfall belegen, dass es sich entlang der Buschey­- und Eugen-Richter-Straße vorzugsweise um eine Wohnnutzung handele und durch ein Tempolimit und die Ampelanlagen auf dem Abschnitt der Verkehrsfluss nicht wesentlich gestört werde. In den beiden letztgenannten Kriterien sehen Stadt und Politik zurzeit keine unüberwindbaren Hürden, und in die aufwendigere Lärmschutzgutachten-Problematik will man jetzt ebenfalls einsteigen.

Basisdaten für Berechnung fehlen

Da es sich dabei lediglich um eine gutachterliche Berechnung ohne ausdrückliche Messungen handelt, sollen jetzt zunächst einmal Basisdaten für die Verkehrsfrequentierung am Buschey gesammelt werden. Da diese Daten jedoch unrealistisch wären, solange die Marktbrücke noch nicht wieder geöffnet ist, müssen die Wehringhauser dieses Baustellenfinale auf dem Innenstadtring zunächst abwarten. „Das dauert jetzt noch, aber wir gehen es an“, zeigt sich Meier in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Mitte stellvertretend für das Gremium entschlossen.

Ob die Mädchen und Jungen, die heute bereits die Stadtmäuse-Kita besuchen, zumindest als Grundschüler noch von einem Tempo-Limit am Buschey profitieren werden, vermag im Moment allerdings niemand vorherzusagen.