Was die „Erstherstellung“ von Straßen angeht, muss das Baugesetzbuch nachgebessert werden, fordert unser Redakteur.

Die Anwohner der Hüttenbergstraße sollen also für die „Erstherstellung“ ihrer vor 54 Jahren erschlossenen Rumpelpiste mit 700.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Und das mitten in der Krise, in der zahlreiche Menschen ihren Job verloren haben, Kurzarbeit machen und um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten müssen.

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Die Baumaßnahme mag vom Gesetz gedeckt sein, aber es erscheint undurchsichtig, anstößig und einfach nicht statthaft, eine Straße erst nach einem halben Jahrhundert „endgültig herzustellen“, wie es im Fachjargon heißt, und die Anwohner dermaßen zu belasten.

Werden andere Anwohner in Hagen demnächst möglicherweise für die „Ersterschließung“ 75 oder 100 Jahre alter Straßen zahlen müssen?

Das Baugesetzbuch muss an dieser Stelle schleunigst nachgebessert werden.