Hagen. Hagener Oberbürgermeister entbindet Leiterin der Bußgeldstelle nach Teilnahme an Querdenker-Demonstration von ihren Aufgaben.

  • Zwei Hagener Ordnungsamtsmitarbeiter haben an einer Querdenker-Demo teilgenommen.
  • Die Stadt hat nun erste Konsequenzen gezogen.
  • Die Mitarbeiter sind mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden.

Nachdem zwei Mitarbeiter des Hagener Ordnungsamtes am Sonntag vor der Volme-Galerie an einer Querdenker-Demonstration teilgenommen hatten, hat die Stadt nun doch reagiert: Auf Anordnung von Oberbürgermeister Erik O. Schulz sind die beiden Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden worden.

Parallel, so teilt die Stadt Hagen mit, laufe bereits eine dienstrechtliche Untersuchung des Vorfalls. Beteiligt sind die Personalverwaltung und das Rechtsamt.

Oberbürgermeister sieht Glaubwürdigkeit der Stadt infrage gestellt

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„Die jetzt getroffenen Maßnahmen stellen keine Vorverurteilung der städtischen Mitarbeiter dar“, erklärt Oberbürgermeister Erik O. Schulz. „Dennoch ist durch ihre Teilnahme an der Demonstration die Glaubwürdigkeit der Stadt in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde infrage gestellt worden.“

Gerade in dieser Zeit sei es unabdingbar, das Vertrauen der Bevölkerung in das Handeln der Verwaltung nicht zu erschüttern, so der Verwaltungschef mit Blick auf die Corona-Krise und die hohe Inzidenz in Hagen. Und weiter: „Wer für die Einhaltung der Coronaregelungen mit zuständig ist, darf keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass er oder sie diese auch selbst akzeptiert.“

200 Menschen bei Querdenker-Demo in Hagen

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Die Demonstration am Sonntag war angemeldet und von der Polizei genehmigt worden. Rund 200 Menschen hatten sich versammelt, um gegen eine angebliche Impfpflicht, die es in Deutschland nicht gibt, zu demonstrieren. Bei der Kundgebung auf dem Friedrich-Ebert-Platz war in Redebeiträgen auch die Wirksamkeit von Masken infrage gestellt worden.

Die Stadt hatte in einer ersten Stellungnahme zunächst keine dienstrechtlichen Verstöße der Mitarbeiter festgestellt und drauf verwiesen, dass Dienstliches von Privatem zu trennen sei. Gleichwohl habe man intensive Gespräche mit den Kollegen geführt. Der Arbeitsrechtler Gerd Pfeiffer hatte hingegen in unserer Zeitung eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Mitarbeiterin der Stadt ohne Corona-Maske

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Medien bundesweit hatten über den Vorfall berichtet. Für Aufsehen hatte auch gesorgt, dass die Mitarbeiterin, die für Bußgelder verantwortlich ist, selbst keine Maske getragen hatte. Laut Auskunft der Stadt hatte sie aber bei ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt, dass sie von der Maskenpflicht entbindet.