Hagen. Ausgerechnet zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hagen protestieren bei einer Querdenker-Demonstration. Das sorgt für Wirbel.
Zwei Mitarbeiter des Hagener Ordnungsamtes haben am Sonntag vor der Volme-Galerie an einer Querdenker-Demonstration gegen den angeblichen Impfzwang teilgenommen. Darunter ist auch eine Mitarbeiterin, die sich beruflich mit Corona auseinandersetzt.
Die Frau ist in leitender Funktion für Bußgelder in der Stadt Hagen verantwortlich. Sie trug selbst bei der Kundgebung auf dem Friedrich-Ebert-Platz keine Maske, ist aber in ihrem Berufsalltag wiederum für Knöllchen gegen Maskenverweigerer zuständig.
Ordnungsamtsleiter sucht das Gespräch
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Ordnungsamtsleiter Thomas Lichtenberg war mit Kollegen am Sonntag selbst vor Ort, um die Einhaltung der Corona-Regeln vor Ort zu kontrollieren. Zu einem Gespräch mit den beiden Mitarbeitern ist es dabei gekommen. Ein Grund, einzugreifen, gab es aber offenbar nicht.
Und auch am Tag nach der Demonstration, die ordnungsgemäß bei der Polizei angemeldet worden war, gibt es für die Stadtverwaltung rein formal keinen Grund zu handeln. „Die Mitarbeiterin hat schon vor einiger Zeit uns, also ihrem Arbeitgeber, ein Attest eines Arztes vorgelegt“, erklärt Stadtsprecher Michael Kaub, „sie ist aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Maske befreit.“
Bußgeld aus Sicht der Stadt Hagen nicht gerechtfertigt
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Auch, dass die Frau unmittelbar mit zwei Personen zusammenstand und dabei keinen Mindestabstand einhält, rechtfertigt aus Sicht der Stadt kein Bußgeld. Bei einem Kollegen handele es sich auch um ihren Lebensgefährten. Somit geht die Stadt davon aus, dass es sich um ein Treffen von Personen aus zwei Haushalten handele, einer der Haushalte sei nur durch eine Person vertreten. Somit sei auch dagegen nichts einzuwenden.
„Gleichwohl haben wir intensive Gespräche mit den Mitarbeitern geführt“, so Michael Kaub, der aber gleichzeitig betont, dass man den Mitarbeitern des Ordnungsamtes aus rein dienstrechtlichen Gründen keinen Vorwurf machen könne. „Sie haben sich in ihrer Freizeit an einer genehmigten Demonstration beteiligt und sind dort nicht auf der Bühne als Redner oder gar als Organisatoren aufgetreten. Die Stadtverwaltung mit all ihren Mitarbeitern ist letztlich ein Spiegel der Gesellschaft. Als Arbeitgeber sind wir gehalten, Dienstliches und Privates zu trennen. Noch haben wir keinerlei Erkenntnis, dass von den Mitarbeitern gegen Regeln verstoßen worden ist.“
Arbeitsrechtler sieht Teilnahme an Corona-Demonstration kritisch
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Zumindest der angesehene Hagener Arbeitsrechtler Gerd Pfeifer, zu dem unsere Zeitung Kontakt aufgenommen hat, sieht das differenzierter. „Grundsätzlich können sich die Bürger in unserem Land verhalten, wie sie möchten, so lange sie nicht gegen Gesetze verstoßen. Die Meinungsfreiheit ist durch Artiekl 5 im Grundgesetz gedeckt“, erklärt der Jurist. „Aber für Beamte und auch Angestellter im Öffentlichen Dienst gibt es das Gebot, angemessen zu handeln. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass jemand privat gegen Regeln demonstriert, dessen Überwachung er im Dienst einfordert. Aus meiner Sicht kommt als Sanktion eine Missbilligung oder eine Abmahnung durch den Arbeitgeber in betracht.“