Hagen. Die Gewinnausschüttung der Sparkasse kann an die Hagener Kämmerer überwiesen werden. Doch es ist diesmal weniger Geld als erwartet.
Der Jahresabschluss der Sparkasse Hagen/Herdecke für das Jahr 2019 weist einen Überschuss in Höhe von 6,3 Millionen Euro aus. Entsprechend hat der Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung dem Sparkassenzweckverband empfohlen, im ersten Quartal 2021 den entsprechenden Betrag an die Trägerkommunen auszuschütten.
An die Stadt Hagen entfallen dabei 87,2 Prozent der Gesamtsumme, also ein ausschüttungsfähiger Brutto-Anteil in Höhe von gut 5,5 Millionen Euro. Der Restbetrag entfällt an die Stadt Herdecke. Netto landen nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags gerade noch 4,63 Millionen Euro in der Kasse des Kämmerers. Allerdings ist das fast ein Fünftel weniger als Finanzdezernent Christoph Gerbersmann ursprünglich für den Jahresetat 2020 eingeplant hatte – er war von einem Brutto-Betrag von 6,9 Millionen Euro ausgegangen war. Allerdings hat er Kämmerer nicht die Sorge, dass damit das Gesamtfinanzwerk der Stadt aus den Fugen gerät: „Die Hilfen, die uns im Rahmen der Pandemie gewährt werden, sind auskömmlich, und wir haben auch ansonsten vorsichtig geplant.“ Somit kann der Ausfall der 1,4 Millionen Euro aus dem laufenden Haushaltsjahr abgefedert werden.
Bankenaufsicht tritt auf die Bremse
Dass die Ausschüttung des Sparkassen-Überschusses diesmal erst so spät erfolgt, ist den besonderen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie geschuldet. Bereits im März vergangenen Jahres hatte die Europäische Zentralbank (EZB) für die von ihr beaufsichtigten Banken erklärt, Kreditinstitute sollten auf die Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen bis Oktober 2020 verzichten. Eine Haltung, die auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sich zu eigen machte. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass die Bankenaufsicht den Instituten während der Corona-Pandemie eine Vielzahl an Erleichterungen zugestanden hatte, damit diese sich während der Krise auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, nämlich die Kreditversorgung der Wirtschaftsbetriebe sicherzustellen.
Diese EZB-Empfehlung wurde im Juli noch einmal ausdrücklich untermauert und dabei sogar angeraten, bis Januar 2021 keine Ausschüttungen an die Eigentümer der Kreditinstitute vorzunehmen. Die BaFin unterstrich in diesem Zusammenhang, dass Gewinne sogar nur dann ausgeschüttet werden sollten, „wenn das jeweilige Institut über eine nachhaltig positive Ertragsprognose verfügt und die Kapitalsituation auch in einer anhaltenden Stressphase weiterhin ausreichend Puffer ausweist“. Diese Rahmenbedingungen kann die Sparkasse Hagen/Herdecke durchaus vorweisen, so dass das Geld an die Städte Hagen und Herdecke jetzt endgültig fließen kann.