Hagen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hagen soll Kinder im Kindergartenalter missbraucht haben. Vor Gericht gesteht er zehn Taten.
Der angeklagte Feuerwehrmann (29) hatte sich die Kapuze seines Pullovers extra tief ins Gesicht gezogen. Als Staatsanwältin Claudia Kersebaum die zehn Vorwürfe des Kindesmissbrauchs vortrug, verdeckte er schamvoll sein Gesicht mit beiden Händen.
Prozessauftakt vor der Jugendschutzkammer des Hagener Landgerichts gegen einen Freiwilligen Feuerwehrmann. Bereits die Anklageschrift hätte eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen werden sollen, wenn es nach dem Wunsch der beiden Anwälte gegangen wäre, die für die beiden jungen Opfer auftreten.
Nebenklage-Antrag zurückgewiesen
Urteil Anfang Januar
Ein Urteil im Missbrauchsprozess gegen den Hohenlimburger Feuerwehrmann wird bereits am nächsten Verhandlungstag erwartet.
Am Dienstag, 5. Januar, tritt die Jugendschutzkammer am Landgericht Hagen in dieser Sache erneut zusammen.
Doch die Kammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz wies den Antrag der Nebenklagevertreter zurück. Dadurch wurden sämtliche Details der angeklagten Taten für die zahlreichen Zuhörer zugänglich.
Der angeklagte Hohenlimburger galt jahrelang als die „Hilfsbereitschaft in Person“: als Rettungsschwimmer, Schwimmlehrer, Bademeister und Freiwilliger Feuerwehrmann. Die Opfer waren die Kinder eines Freundes. Seit 2011 genoss der Feuerwehrmann das Vertrauen der Familie. Ein Vertrauen, das er später schamlos ausnutzen sollte.
Taten erstrecken sich über Zeitraum von fünf Jahren
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Ein Mädchen und ihr drei Jahre älterer Bruder – beide zu Beginn einer ganzen Serie von sexuellen Übergriffen noch im Kindergarten-, später dann im Grundschulalter – wurden zu seinen Opfern. Angeklagt sind Taten in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Als Tatorte der Übergriffe wurden die Büroräume einer kleinen Firma in Hohenlimburg ermittelt, das Kinderzimmer und die Umkleidekabinen von Schwimmbädern. Darunter ist auch eine Kabine im Hohenlimburger Freibad Henkhausen.
Nach seiner Verhaftung am 29. Juni – seit diesem Tag sitzt er in Untersuchungshaft – hatte der 29-jährige Feuerwehrmann die sexuellen Kontakte zu den Kindern eingeräumt. Für die Einlassung des Angeklagten hatte das Gericht jedoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Prozess wird am 5. Januar fortgesetzt
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Auch im Termin hätte er die Vorwürfe umfänglich gestanden, um den Kindern einen Aufbruch vor Gericht zu ersparen, teilte sein Verteidiger Wolfgang Zwiehoff im Anschluss mit, „wenn auch etwas zögerlich, weil ihn das alles so sehr belastet und er es verdrängt“.
Am nächsten Verhandlungstag, am 5. Januar, will das Gericht noch eine Aussagenpsychologin, die dem Gericht die Glaubwürdigkeit der beiden jungen Zeugen darlegen wird, gutachterlich vernehmen. Auf die Vernehmung der Kinder könnte dann verzichtet werden.
Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass nur diese beiden Kinder, die er immer wieder zu Ausflügen eingeladen hatte, von seinen Übergriffen betroffen gewesen wären. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch ein Tablet entdeckt, auf dem auch mehrere kinderpornografische Dateien gefunden wurden. „Das Gerät“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, „wird derzeit noch kriminaltechnisch ausgewertet.“