Hohenlimburg. Ein Freiwilliger Feuerwehrmann aus Hohenlimburg steht ab dem 15. Dezember vor Gericht. Er wird angeklagt wegen Kindesmissbrauchs.
Diese Geschichte schockiert nicht nur die Freiwilligen Feuerwehrleute in Hagen: Einer ihrer Kameraden (29) sitzt in Untersuchungshaft und muss sich ab 15. Dezember vor dem Landgericht verantworten. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern.
Zehn Übergriffe aus dem Zeitraum von Ende 2014 bis September 2019 hat Staatsanwältin Claudia Kersebaum in ihrer sechsseitigen Anklageschrift (Az. 100 Js 1173/20) penibel aufgelistet. Opfer waren ein Junge und ein Mädchen im Kindergarten- bzw. später im Grundschulalter – beide Kinder eines Freundes. Als ein Tatort wurden die Büroräume einer kleinen Firma in Hohenlimburg ermittelt. Der Angeklagte hat die Taten inzwischen eingestanden.
Auch interessant
Umkleidekabine als Tatort: Zehn Fälle hat der Mann gestanden
Weitere Tatorte waren die Kinderzimmer und die Umkleidekabinen von Schwimmbädern, darunter auch die des Freibads Henkhausen. Der Angeklagte war seit 2011 ein guter Bekannter der Familie und genoss wohl über Jahre das volle Vertrauen der arglosen Eltern. An seinem Wohnort in Hohenlimburg galt er zudem als überaus hilfsbereit: nicht nur als Freiwilliger Feuerwehrmann, sondern auch als als Bademeister und Schwimmlehrer für Kinder.
Auch interessant
Ein Tablet wird aktuell noch kriminaltechnisch ausgewertet
Nach seiner Verhaftung am 29. Juni hatte der Angeschuldigte die sexuellen Kontakte zu den Kindern eingeräumt. Es seien jedoch nur diese beiden Kinder betroffen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch ein Tablet entdeckt, auf dem auch kinderpornografische Dateien gefunden wurden. „Das Gerät“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, „wird derzeit noch kriminaltechnisch ausgewertet.
Im Strafverfahren wird der Angeklagte von dem renommierten Strafverteidiger Wolfgang Zwiehoff vertreten, der auf unsere Anfrage hin sämtliche Auskünfte strikt verweigerte: „Ich werde mich dazu nicht äußern. Das gehört nur in den Gerichtssaal und nicht in die Öffentlichkeit.“
Hinweis der Redaktion: Der Text wurde unter Rücksichtnahme auf die Opfer verändert