Breckerfeld. Nach einem Wettangel-Event in einem Breckerfelder Angelpark hat die Staatsanwaltschaft Hagen Strafbefehle gegen drei Angler beantragt.

Vor gut einem Jahr hat die Tierschutzorganisation „Peta“ Anzeige gegen das Angelparadies Steinbachtal in Breckerfeld erstattet, weil dort verbotene Wettangelveranstaltungen durchgeführt worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat nun den Erlass eines Strafbefehls gegen drei Beteiligte beantragt, bestätigt Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli auf Nachfrage.

„Peta“ schickt Hinweise an das Veterinäramt

Konkret geht es um eine Veranstaltung am 29. September 2019. Ein „Trout Area Treffen“, bei dem Forellen gefischt werden, soll an diesem Tag im Angelparadies stattgefunden haben. Laut Peta - verboten. Die Tierschutzorganisation hatte bereits vorab immer wieder entsprechende Hinweise zu geplanten Veranstaltungen in Breckerfeld an das Veterinäramt des Kreises weitergeleitet und war schon im Juni mit entsprechenden Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen. Möglichst viele Fische in einer bestimmten Zeit zu fangen und ohne vernünftigen Grund zu töten, verstoße gegen das Tierschutzgesetz, so der Vorwurf.

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Peta hatte den Kreis daraufhin mehrfach dazu aufgefordert, Veranstaltungen auf dem Gelände zu untersagen. Der Kreis entzog dem Angelpark daraufhin Ende November die Betriebserlaubnis, weil es laut Sprecher Ingo Niemann Videoaufnahmen gab, die die Vorwürfe der Tierschützer belegten.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Während der Ex-Betreiber der Breckerfelder Anlage die Vorwürfe immer wieder vehement zurückwies und von einem „Angeln unter Freunden“ sprach und betonte, dass man vor Ort immer der Aufsichtspflicht nachgekommen sei und den Umgang mit den Fischen kontrolliert habe, sieht die Hagener Staatsanwaltschaft die Situation anders: Zumindest gegen drei der Organisatoren – Peta hatte seinerzeit gegen alle Veranstalter sowie sämtliche Teilnehmer Anzeige erstattet – hat die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Vorwürfe nun einen entsprechenden Strafbefehl mit einer Höhe von 30 Tagessätzen beantragt.

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Drei Anglern – nämlich dem Betreiber, dem Vermieter des Angelparks sowie dem Vorsitzenden des Hagener Angelvereins, der die Anlage für die Veranstaltung angemietet hatte – droht nun eine Geldstrafe.

„Hintergrund ist der Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes“, sagt der Oberstaatsanwalt dazu. „Entschieden wird darüber am Amtsgericht Schwelm. Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.“

Tierschützer zufrieden mit Ergebnis

Die Tierschutzorganisation gibt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir freuen uns sehr über den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hagen, denn er ist ein klares Statement gegen diese und alle anderen Wettfischveranstaltungen. Nun sind die Behörden gefragt, verantwortungsvoll zu handeln und Wettfischveranstaltungen künftig schon im Vorfeld zu untersagen“, sagt Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta.

Die Organisation fordert im gleichen Zug ein generelles Verbot von Wettangelveranstaltungen. „Ein Fisch ist ein fühlendes Lebewesen – und kein Spielzeug“, sagt Dr. Tanja Breining. Der ehemalige Betreiber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

„Mittlerweile hat es allerdings einen Betreiberwechsel vor Ort gegeben“, sagt Kreis-Sprecherin Kira Scheven. Seitdem könne der Angel-Betrieb vor Ort wieder normal weiterlaufen. Dennoch fänden seitdem „regelmäßige Kontrollen“ dort statt, bestätigt sie. Bei den Überprüfungen war es bislang nicht mehr zu Auffälligkeiten gekommen.