Hagen/Breckerfeld. Ein Lehrer, der in Gevelsberg unterrichtet hatte, muss ins Gefängnis. Er erstellte eine Anleitung, wie man Kleinkinder sexuell misshandelt.

Ein Lehrer aus Breckerfeld (62) ist vom Landgericht Hagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie. Auch die Berufungsinstanz räumte ihm keine Bewährungs-Chance mehr ein.

Im April 2018 hatten Ermittler bei einer Hausdurchsuchung in der Hansestadt tausende kinderpornografische Bilder und Videos auf seinem Rechner gefunden. Außerdem hatte der 62-Jährige detaillierte Anleitungen geschrieben und verbreitet, auf welche Weise man Kleinkinder am besten sexuell missbrauche und quäle. Als die Polizeibeamten kamen, war der Angeklagte gerade wieder im Darknet unterwegs.

Neigung vor Familie verheimlicht

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Ehefrau und Kinder des Pädagogen saßen Montagvormittag im Gerichtssaal und nahmen das Urteil gegen den eher bieder wirkenden Familienvater geschockt zur Kenntnis – doch sie stellten sich schützend vor ihn und wollen auch in Zukunft weiterhin zu ihm halten. Von den „heimlichen Neigungen“ ihres Familienmitglieds hatten sie erst in der vorigen Woche erfahren. Der Mann, der zuletzt in Gevelsberg unterrichtete, aber aufgrund von Depressionen bereis seit drei Jahren dienstunfähig geschrieben ist, konnte sein Geheimnis über mehrere Jahre erfolgreich verbergen.

Vor der Kleinen Berufungskammer beim Landgericht Hagen hat er am Montag noch dagegen angekämpft, ins Gefängnis zu müssen – vergeblich. Vorsitzende Richterin Claudia Oedinghofen kritisierte im Urteil, dass das Gericht „bislang keine spezifischen therapeutischen Bemühungen im Sinne einer Bewältigung seiner Neigung feststellen konnte“. Die kinderpornografischen Taten seien „von schlimmer Qualität in Hinblick auf das den Kindern zugefügte Leid.“ Bereits zuvor hatte Staatsanwalt Dr. Marco Klein in seinem sehr emotionalen Plädoyer, das an Deutlichkeit nicht zu übertreffen war, 22 Monate Gefängnis gefordert. Der Ankläger: „Wenn hier noch ein Urteil mit Bewährung herauskommen würde, fände ich das ein starkes Stück!“

Der große Bluff mit der Therapie

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Am ersten Verhandlungstag in der vorigen Woche hatte der Lehrer erklärt, dass er sich in psychotherapeutischer Behandlung befinde und dass das Thema „Kinderpornografie“ ein wichtiger Teil der Therapiegespräche sei: „Ich habe alle Karten offen auf den Tisch gelegt.“ Ein Bluff. Allerdings hatte er wohl nicht damit gerechnet, dass Richterin Claudia Oedinghofen die Therapeutin kurzfristig vorladen würde.

Diese wiederum ließ gestern vor Gericht das Lügengebäude einstürzen wie ein Kartenhaus: Sie berichtete, der Oberstudienrat habe sich erst einen Tag nach dem Prozessauftakt gemeldet und dringend um einen Termin gebeten, in dem es um seine Vorlieben gehen sollte.

Es droht ein Verlust der Pension

Der Oberstudienrat ist inzwischen als „dienstunfähig“ aus dem Schuldienst ausgeschieden und erhält im vorzeitigen Ruhestand nach eigenen Angaben „monatlich 3000 Euro“. Seine freie Zeit verbringt er im Garten und bei ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund und mit Orgelspielen. Das dürfte sich bald ändern. Nach der Haftverbüßung droht ihm zusätzlich der Verlust des Beamtenstatus und seiner Pension.