Hagen-Mitte. In der Hagener Fußgängerzone gilt Maskenpflicht. Aber was ist, wenn man trinken oder rauchen möchte? Die Stadt Hagen hat jetzt Regeln festgelegt.

Seit etwa zwei Wochen gilt in der Fußgängerzone der Hagener Innenstadt und am Bahnhofsvorplatz eine Maskenpflicht. Aber was ist eigentlich, wenn jemand einen Imbiss verzehren, einen Schluck trinken oder in sein Brötchen beißen möchte? Und darf man die Maske lüften, um an der Zigarette zu ziehen? Die Stadt Hagen hat jetzt Ausnahmen für solche Fälle festgelegt.

Das Rauchen ist nur an den bereitgestellten Aschenbechern gestattet, teilte die Stadt mit. Essen und Trinken sind lediglich im Stehen oder Sitzen erlaubt.

Maskenpflicht gilt in einigen Bereichen in Hagen durchgängig

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Grundsätzlich muss überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden. Auf dem Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz) und in folgenden Bereichen der Hagener Innenstadt gilt die Maskenpflicht durchgängig.

Graf-von-Galen-Ring von Bahnhofstraße bis Martin-Luther-Straße, Bahnhofstraße von Graf-von-Galen-Ring bis Stresemannstraße, Mittelstraße, Friedrich-Ebert-Platz, Elberfelder Straße von Marien- bis Konkordiastraße, Marienstraße, Rathauspassage, Goldbergstraße von Hochstraße bis Elberfelder Straße, Kampstraße von Hochstraße bis Friedrich-Ebert-Platz, Spinngasse, Hohenzollernstraße, Adolf-Nassau-Platz, Volkspark, Körnerstraße von Sparkassen-Karree bis Friedrich-Ebert-Platz, Badstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Holzmüllerstraße, Rathausstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Potthofstraße, Dahlenkampstraße.

Alle Bereiche, in denen die Tragepflicht gilt, sind durch Schilder gekennzeichnet. Kinder im Vorschulalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Privater Sicherheitsdienst unterstützt Ordnungsamt

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Das Überprüfen der Maskenpflicht ist zurzeit einer der Schwerpunkte bei den Kontrollen des Ordnungsamtes. Seit Anfang dieser Woche sind zudem vier Kontrolleure eines privaten Sicherheitsdienstes unterwegs – natürlich immer zusammen mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes. So konnten die Streifen noch einmal erhöht und mehr Präsenz gezeigt werden.

Laut des vom Land Nordrhein-Westfalen erstellten neuen Bußgeldkatalogs sind bei Verstößen gegen die Maskenpflicht 50 Euro fällig, in Bus und Bahn weiterhin 150 Euro.