Hagen. Die Stadt Hagen hat am Freitag noch einmal betont, dass Feiern in Lokalen angemeldet werden müssen. So bestimmt es die Corona-Verfügung.

Feiern, die in Lokalen oder angemieteten Räumen im Hagener Stadtgebiet stattfinden, müssen laut der aktuell gültigen Corona-Allgemeinverfügung angemeldet werden. Das stellte die Stadt Hagen am Freitag in einer offiziellen Mitteilung noch einmal klar.

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Der Anmeldevorgang wurde jetzt vereinfacht: Ab sofort steht den Hagenern ein Online-Formular auf der städtischen Internetseite www.hagen.de zur Verfügung. Das Ordnungsamt nimmt Anmeldungen über das Formular bis spätestens drei Tage vor dem Termin entgegen und schickt den Bürgern im Anschluss eine Bestätigung zu.

Formular auf Verlangen vorzeigen

Am Tag der angemeldeten Veranstaltung müssen das ausgefüllte Formular und die Bestätigung des Ordnungsamts mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Private Feiern in der eigenen Wohnung, im Haus oder dazugehörigem Garten sind von dieser Regelung nicht betroffen, ebenso wie Feiern außerhalb des Hagener Stadtgebiets.

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Die am Donnerstag, 8. Oktober, in Kraft getretene Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 22. Oktober und erlaubt es, private Feiern im öffentlichen Bereich mit maximal 25 Personen abzuhalten. Bei einer Teilnehmerzahl von fünf bis zehn erwarteten Personen gilt eine Anzeigepflicht. Bei einer Teilnehmerzahl von elf bis 25 Personen gilt eine Genehmigungspflicht.

Die Personen, die zu einem solchen Fest einladen, müssen die Veranstaltung beim Ordnungsamt melden.