Hagen-Mitte. Das OVG Münster kippt das Verbot sexueller Dienstleistungen. Auch das Hagener Bordell wird wieder öffnen dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag das Verbot sexueller Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gekippt. Damit steht einer Wiedereröffnung des Hagener Bordells in der Düppenbeckerstraße nichts mehr im Wege. Im Eilbeschluss des Gerichts steht wörtlich: „Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil es sich in der gegenwärtigen Situation nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme handele, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige. Zwar sei das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch und der Erlass von Schutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung daher grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings habe der Verordnungsgeber mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen und begegne dem daraus resultierenden Infektionsrisiko im Grundsatz durch die Anordnung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregeln.“

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Carsten Rohleder im vergangenen Juni in einem extra umgebauten Bordell-Zimmer in der Düppenbeckerstraße
Carsten Rohleder im vergangenen Juni in einem extra umgebauten Bordell-Zimmer in der Düppenbeckerstraße © Michael Kleinrensing

Wann genau nun in der Düppenbeckerstraße die Türen wieder geöffnet werden dürfen, ist laut Carsten Rohleder, der in der Straße Immobilien verpachtet, noch unklar: „Wir warten jetzt auf ein Signal der Stadt Hagen, unter welchen Bedingungen genau wir wieder öffnen können. Wir führen aktuell Gespräche in dieser Sache.“ Sollten die positiv verlaufen, könne er sich generell eine Öffnung zum kommenden Wochenende hin wieder vorstellen. Rohleder gehörte zu jenen Immobilienbesitzern in Deutschland, die sich intensiv Gedanken um ein Hygiene-Konzept gemacht hatten, dass auch bei Stadt und Land eingereicht worden war. Unter anderem hatte er ein Modell-Zimmer so umbauen lassen, dass eine Plexiglas-Scheibe das Zimmer trennte und durch eine Öffnung in der Scheibe der Verkehr zwischen dem Kunden und der Prostituierten hätte vollzogen werden können.