Hagen. Der Tag der Kommunalwahl in NRW ist der 13. September. Hier gibt es alle Hintergründe zur Wahl in Hagen.

148.000 stimmberechtigte Hagener können sich entscheiden und somit über die Weichenstellungen der Zukunft mitbestimmen: Am Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen 2020 statt. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie können Bürger wie gewohnt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Gewählt werden der Oberbürgermeister, die Vertreter des Gemeinderats in den 26 Kommunalwahlbezirken, die Vertretungen der fünf Stadtbezirke und erstmalig direkt die Mitglieder des Ruhrparlaments des Regionalverbands Ruhr. Gleichzeitig wird die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Hagen abgehalten.

Was bedeuten die Farben?

So funktioniert die Briefwahl

Wahlscheinanträge können per Online-Wahlscheinantrag unter https://www.hagen.de/e01_briefwahlantrag?kunde=05914000, per E-Mail an wahlen@stadt-hagen.de, per Brief an Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Postfach 4249, 58042 Hagen, oder per Fax an 02331/207-2424 gestellt werden.

Bei allen Antragsarten müssen V orname, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und Geburtsdatum des Antragstellers angegeben sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen.

Zudem können die Wahlscheinanträge auch in die amtlichen Briefkästen der Stadt vor dem Rathaus oder den Bezirksverwaltungsstellen eingeworfen werden. Die Bearbeitungszeit des Briefwahlantrages verkürzt sich spürbar, wenn der Wahlscheinantrag online gestellt wird.

Bei Fragen zur Briefwahl stehen die Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter 207-5993 zur Verfügung. Ab sofort ist auch in den Bürgerämtern Briefwahl möglich – allerdings muss vorab ein Termin vereinbart werden.

Termine für die Briefwahl in den Bürgerämtern können unter 207-5754 oder online über https://terminvergabe.hagen.de/ vereinbart werden. Die Stadt Hagen bittet daher darum, die Briefwahl möglichst postalisch vorzunehmen.

Der Bürger kann auf bis zu fünf Stimmzetteln seine Stimme abgeben. Jeder Stimmzettel hat seine spezifische Farbe.

Dadurch können die Bürger die verschiedenen Wahlen leichter unterscheiden – blauer Stimmzettel: Oberbürgermeisterwahl; grüner Stimmzettel: Ratswahl; rosafarbener Stimmzettel: Wahl der Bezirksvertretung; violetter Stimmzettel: Wahl des Ruhrparlaments; hellorangefarbener Zettel: Wahl des Integrationsrates.

Wer ist wahlberechtigt?

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Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Hagen wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Integrationsratswahl ist wahlberechtigt, wer Nicht-Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Was ist ein Wählerverzeichnis?

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Alle Wahlberechtigten werden nach diesen Kriterien in ein sogenanntes Wählerverzeichnis aufgenommen. Für die Integrationsratswahl wird ein gesondertes Wählerverzeichnis erstellt. Das Wählerverzeichnis ist die Grundlage für die Wahlbenachrichtigungen, die seit einigen Tagen versendet werden.

Es ist eine Liste mit allen Personen, die wählen dürfen und liegt am Ende den Wahlvorständen im Wahllokal am Wahltag zur Kontrolle vor. Aufgrund von Doppelstaatsbürgerschaften oder der Zugehörigkeit zu einem EU-Staat können einige Bürger zwei Wahlbenachrichtigungskarten bekommen, einmal für die Kommunalwahlen und einmal für die Integrationsratswahl.

Welcher Schutz im Wahllokal?

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Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Stadt Hagen sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Die Auswahl der Wahllokale hat sich an Gebäuden orientiert, die generell die Coronaschutzmaßnahmen einhalten können.

Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände also auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.

Welche Regeln gilt für Wähler?

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Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne entsprechenden Gesichtsschutz betreten werden. Alle Wähler sollten einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.

Es kann je nach Räumlichkeit vorkommen, dass nur eine Wählerin oder ein Wähler den Raum betreten darf. Vereinzelt kann es am Wahltag zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen kommen. Die Stadt Hagen bittet in diesem Fall um Geduld und weist daraufhin, dass die Abstandsregel von 1,5 Metern unbedingt einzuhalten ist.

Wo finde ich die Wahllokale?

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In den vergangenen Monaten wurden Wahllokale auf diverse Schutzmaßnahmen geprüft. Für Alten- und Pflegeheime zum Beispiel wurden Alternativen gesucht, wenn keine klare räumliche Trennung von Bewohnern und Wählern möglich war. Einige Wahllokale sind daher nun an anderen Orten untergebracht als sonst. Die neuen Wahllokale befinden sich hauptsächlich in Schulen oder öffentlichen Gebäuden. Der Wahllokalfinder für Hagen ist in einigen Tagen unter www.hagen.de abrufbar.

Wer beantwortet Fragen?

Am Wahlsonntag ist das Wahlamt für Fragen zur Wahl oder zum Wahllokal von 8 bis 18 Uhr unter 207-4520 oder 207-4525 zu erreichen.