Wehringhausen. Der Tote vom Buschey (32) bedurfte in den Augen des AKH nicht der Behandlung. Da er die Abläufe störte, alarmierte das Hospital die Polizei.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Kripo Wuppertal sowie der Staatsanwaltschaft Hagen besteht nach dem tragischen Todesfall eines 32-Jährigen vom Sonntag am Buschey weiterhin kein Anfangsverdacht wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge gegen die eingesetzten Polizeibeamten. „Ich kann bislang kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten erkennen“, bestätigte Staatsanwalt Jörn Kleimann am Mittwoch im Gespräch mit der Hagener Stadtredaktion.
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Ob eventuell im Vorfeld das Allgemeine Krankenhaus (AKH) falsche Entscheidungen getroffen habe, müssten die weiteren Ermittlungen geben. Was letztlich zum Tod des Drogensüchtigen führte, der wegen Betäubungsmittel- und Hausfriedensbruchdelikten den Behörden bereits einschlägig bekannt war, wird die Obduktion am Mittwochnachmittag in Dortmund ergeben müssen. Deren Ergebnisse sollen am Donnerstag vorliegen.
Verwahrloste Gesamterscheinung
Laut Einsatzbericht der Polizei wurden die Streifenbeamten am Sonntag gegen 17 Uhr aufgrund eines Hilfeersuchens der AKH-Notaufnahme in die Grünstraße gerufen. Dort solle sich auf dem Platz vor dem Foyer des Hospitals ein Mann in einem Rollstuhl befinden, der dort störe. Dabei handelte es sich jedoch weniger um verbale Ausbrüche bei dem 32-Jährigen, sondern vielmehr um die übelriechende Gesamterscheinung des Mannes, der in sich zusammengesunkenen als kaum ansprechbare Gestalt mit Kapuze über dem Kopf vor sich hin dämmerte.
Die Ordnungshüter trafen letztlich auf eine verwahrloste Person in ihrem Rollstuhl, deren Kleidung offenbar seit Tagen mit Exkrementen durchsetzt war und die an mehreren Körperstellen schon Anzeichen von Wundbrand aufwies. Auf Rückfrage der Beamten versicherte das Krankenhaus, dass der Mann nicht der ärztlichen Behandlung bedürfe und eine Betreuung durch die Notaufnahme nicht gerechtfertigt sei. Vielmehr störe der Mann den Betriebsablauf, so dass das Krankenhaus von seinem Hausrecht Gebrauch mache, so die Darstellung von Staatsanwalt Kleimann. Angesichts dieser Aussage habe die Polizei den Mann vom Krankenhausgelände herunter in Richtung Dömbergstraße geschoben.
Soziale Hilfe eingefädelt
Zurück in der Wache hätten die Streifenbeamten über ihren Dienstgruppenleiter sofort weitere Folgemaßnahmen zur sozialen Betreuung des Mannes durch die kommunalen Behörden eingefädelt, so die bisherigen Ermittlungen. Doch bereits wenige Minuten später kam bereits der nächste Einsatz am Buschey, diesmal parallel mit der Notfallambulanz. Als die Polizisten an der Ecke Dömberg-/Christian-Rohlfs-Straße eintrafen, war der dort am Boden liegende Rollstuhlfahrer bereits verstorben.