Hagen. Wirbel um ein Plakat, von dem der Hagener Oberbürgermeister Erik O. Schulz die Hagener grüßt. Die SPD spricht von einem „politischen Foul“.

Wahlkampfplakate hängen noch nicht in dieser Stadt. Und trotzdem lächelte er schon vom (digitalen) Plakat. Oberbürgermeister Erik O. Schulz war neben dem Slogan „Bleiben Sie achtsam, bleiben Sie gesund“ zu sehen und wünscht auf mehreren Wänden immer wieder „eine gute Sommerzeit“. Die SPD und Herausforderer Wolfgang Jörg sind auf dem Baum. Der Vorwurf: Der OB verletzte die Neutralitätspflicht und verschaffe sich einen Wettbewerbsvorteil.

Von einem „groben politischen Foul“ spricht Wolfgang Jörg. „Und das meine ich mit Blick auf alle anderen Kandidaten. Schulz nutzt seine Position aus. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Die Sozialdemokraten haben den Sachverhalt juristisch prüfen lassen und gelangen in einem offenen Brief zu der Auffassung, dass Erik O. Schulz damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1977 verstoße (AZ 2 BvE 1/76).

Öffentlichkeitsarbeit mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt

Darin hätten sich die Richter mit der Frage unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Organe beschäftigt. Trete der informative Gehalt eines Plakates eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurück, so könne das ein Anzeichen dafür sein, dass die Grenze unzulässiger Wahlwerbung überschritten werde.

„Im Gegensatz zu den Weihnachtsgrüßen, die wir bereits kritisch hinterfragt haben, befinden wir uns jetzt in der heißen Wahlkampfphase“, so Parteichef Timo Schisanowski und Fraktionsvorsitzender Claus Rudel unisono. „In dieser Zeit gilt das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebenen Öffentlichkeitsarbeit.“

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In das gleiche Horn stößt auch Wolfgang Jörg: „Wenn das Gesundheitsamt die Hagener noch mal an die Corona-Verhaltensregeln erinnert hätte, hätte niemand etwas gesagt. Aber in diesem Plakat steckt keine Botschaft. Das ist eindeutig Sympathiewerbung. Diese Flächen stehen der Stadt zur Verfügung. Sie sind nicht für den Oberbürgermeister persönlich. Ich bin gespannt, wie der OB jetzt reagiert.“

Schulz weist Vorwürfe zurück

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Die Stadt Hagen teilt die Auffassung der SPD allerdings nicht. Oberbürgermeister Schulz erklärt, er habe die Vorwürfe durch das Rechtsamt prüfen lassen und weise sie mit Entschiedenheit zurück. „Die kritisierten Plakataktionen stehen nicht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl“, erklärt Schulz, „sie dienen nicht dem Zweck, meine Kandidatur zu unterstützen.“ Es handele sich viel mehr um eine der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt dienende Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ein öffentlicher Aufruf, wachsam und gesund zu bleiben, sei durchaus sinnvoll und erforderlich. Vor dem Hintergrund des rasanten Anstiegs der Fallzahlen sei entschieden worden, dass für den traditionellen Feriengruß von Ströer zur Verfügung gestellte Zeitfenster nun so zu nutzen.

Einen Konflikt mit dem angesprochenen Urteil sieht Schulz nicht. Von einer unzulässigen Wahlwerbung könne zweifelsfrei nicht ausgegangen werden. Ein unbefangener Betrachter werde keinen Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl herstellen. Im übrigen sei die Aktion seit dem 24. Juli beendet.