Hagen. Für den Zeitraum der Corona-Schließung müssen Gastronomen in Hagen keine Terrassengebühren zahlen - die Stadt kommt ihnen noch weiter entgegen.

Wenn Hagens Gastronomiebetriebe Stühle und Tische im Außenbereich aufstellen wollen, müssen sie dafür eine Gebühr an die Stadt zahlen. „Wir werden aber selbstverständlich für die Monate keine Gebühren erheben, in denen durch Corona grundsätzlich keine Gastronomie möglich war“, betont Stadt-Sprecher Michael Kaub.

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Die Stadt wolle der Hagener Gastronomie, die immer noch unter der Krise leidet, außerdem weiter entgegenkommen: Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen stimme die Stadt „temporär möglichen Vergrößerungen der Biergärten ohne zusätzliche Gebühr zu“, erklärt Kaub weiter.

Verschiedene Zonen im Stadtgebiet

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Die „Terrassengebühr“ wird durch eine Sondernutzungssatzung geregelt, die der Rat der Stadt mit seiner Beschlussfassung festlegt. Je nach Zone im Stadtgebiet – insgesamt gibt es vier – unterscheiden sich die fälligen Zahlungen in ihrer Höhe.

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Am teuersten ist es für Gastronomen mit 5,20 Euro pro angefangenem Quadratmeter im Monat in der Zone 1 (Adolf-Nassau-Platz, Elberfelder Straße, Friedrich-Ebert-Platz, Hohenzollernstraße, Kampstraße, Körnerstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis zum Sparkassen-Karree, Marktplatz Springe einschließlich Johanniskirchplatz, Mittelstraße, Rathausstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Holzmüllerstraße, Theaterplatz, Volkspark). Geht man dort von einer Außenfläche mit einer Größe von 100 Quadratmetern aus, dann müsste der Betrieb allein 520 Euro im Monat an Gebühren an die Stadt zahlen.

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In den Zonen 2, 3 und 4 müssen Gastronomiebetriebe mit Gebühren zwischen 0,62 Cent und 2,60 Euro rechnen. Zusätzlich wird von der Stadt eine Pauschalgebühr für die Öffnungszeit vom 1. April bis 31. Oktober erhoben – unabhängig vom Wetter in einer Saison. Die Pauschalgebühr liegt, je nach Zone, zwischen 3,90 Euro und 32,74 Euro.