Hagen. Besucher des Sauna-Bereichs im Hagener Westfalenbad sind von einem Spanner gefilmt worden, der die Bilder auf Pornoseiten hochgeladen hat.

• Gegen einen 62-jähriger Spanner aus dem Märkischen Kreis, der im Netz unter dem Namen „Hodenkobold 47 11“ handelte, ermittelt nun die Polizei.

• Er soll unter anderem im Westfalenbad Hagen Filmaufnahmen von vorzugsweise nackten Mädchen und Frauen gemacht haben und sie anschließend auf Porno-Seiten hochgeladen haben.

• Derzeit werten die Beamten noch die sichergestellten Materialien aus. Ein Abschluss der Ermittlungen ist wohl noch nicht absehbar.

Gegen einen notorischen Spanner, der unter anderem auch Filmaufnahmen im Westfalenbad Hagen aufgezeichnet und auf Porno-Plattformen hochgeladen hat, ermittelt derzeit die Hagener Kriminalpolizei. Er agierte im Netz unter dem Tarnnamen „Hodenkobold 47 11“.

Spanner aus dem Westfalenbad Hagen war den Behörden bereits aufgefallen

Das bestätigte jetzt Polizeisprecher Tino Schäfer auf WP-Anfrage. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um Uwe K. aus dem Märkischen Kreis. Der 62-Jährige gilt bislang zwar nicht als Sexualstraftäter, ist jedoch als Voyeur den Behörden schon mehrfach aufgefallen.

Fall nicht bekannt

Bis zu den Recherchen der Stadtredaktion waren im Haus der Hagenbad-GmbH weder die Ermittlungen der Polizei noch die im Westfalenbad erstellten Video-Aufnahmen bekannt. Daher sieht sich das Unternehmen auch zu keiner Stellungnahme zu dem Fall in der Lage.

Allerdings betont die Bäderleitung, dass sämtliche Mitarbeiter des Hauses geschult seien, ein waches Auge auf die möglichen Aktivitäten von Voyeuren zu werfen.

Daher gilt im gesamten Westfalenbad auch ein Kamera- und Handyverbot, und das Team ist sensibilisiert, mögliche Hinweise von Kunden konsequent zu verfolgen. Bei Ertappten wird sofort ein Haus- und Badeverbot ausgesprochen.

Die Nacktaufnahmen aus dem Sauna- und Wellnessbereich am Ischeland, die vorzugsweise nackte Mädchen und Frauen im Duschbereich zeigen, stammen aus dem Januar 2018. Der entscheidende Hinweis an die Kripo stammte von einem Zeugen, der die Lokalität beim privaten Surfen im Internet wiedererkannte. Den Ermittlern gelang es, den Ersteller ausfindig zu machen, so dass die reißerisch titulierten Bilder und Videosequenzen von der einschlägigen Porno-Plattform sofort gelöscht werden konnten.

Spanner lädt Aufnahmen aus Hagen auf Porno-Seiten hoch: Versteckte Kamera auch bei Erotik-Massage

Um Spannern das Handwerk zu legen, ist in den meisten Sauna- und Bäderbetrieben der Gebrauch von Handys verboten – so auch im Hagener Westfalenbad. Ein 62-jähriger Spanner aus dem Märkischen Kreis hatte in Hagen Aufnahmen gemacht und sie dann im Internet unter dem Tarnnamen „Hodenkobold 47 11“ hochgeladen.
Um Spannern das Handwerk zu legen, ist in den meisten Sauna- und Bäderbetrieben der Gebrauch von Handys verboten – so auch im Hagener Westfalenbad. Ein 62-jähriger Spanner aus dem Märkischen Kreis hatte in Hagen Aufnahmen gemacht und sie dann im Internet unter dem Tarnnamen „Hodenkobold 47 11“ hochgeladen. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Parallel zu den Recherchen der Hagener Beamten heftete sich auch ein Privatdetektiv aus Unna, der ursprünglich aus Vorhalle stammt, an die Fersen des Spanners. Denn neben den Filmaktivitäten in Hagen erstellte der 62-Jährige im Zeitraum zwischen Januar und September 2018 auch in einem Erotik-Thai-Massagesalon in Iserlohn heimliche Aufnahmen. Dort verkehrte der Mann als Stammkunde Uwe und zahlte für sexuelle Dienstleistungen asiatischer Studentinnen.

Dazu platzierte er eine Basecap, in deren Front eine versteckte Mini-Kamera installiert war, auf einem Tisch in dem „Behandlungsraum“ zwischen Musikanlage und Vaseline und kaschierte die Technik beim Entblößen noch mit seiner Garderobe. Im Anschluss, so beweisen wiederum Filmaufnahmen des Detektivs, die dieser zum Überführen des Täters aufzeichnete, ließ der 62-Jährige sich auf einer Liege vorzugsweise oral befriedigen und lud die entstandenen Filmaufnahmen im Anschluss auf Pornoseiten unter dem Tarnnamen „Hodenkobold 47 11“ hoch.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums

Nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuches wird die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen bestraft.

Als Täter gilt, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum (beispielsweise der Sauna-Bereich eines Schwimmbades) befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder gar versendet.

Damit ist auch klargestellt, dass man nicht in fremde Schlafzimmer hineinfotografieren oder die Kamera über die Wand einer Umkleidekabine halten darf, um Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

Letztlich brachte der Privatdetektiv den Fall im Auftrag der chinesischen Massagesalon-Betreiberin zur Anzeige bei der Polizei in Iserlohn. Diese veranlasste sofort eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Verdächtigen im Lennetal. Die Fahnder entdeckten dort unter anderem 248 Videodateien und diverses Kamera-Zubehör. Dazu zählten auch im Bad versteckte, daumennagelgroße Mini-Kameras, die beispielsweise in Shampooflaschen versteckt waren, mit denen sich Filmaufnahmen von bis zu fünf Stunden Dauer erstellen ließen. „Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Equipment und präparierten Kulturbeuteln vorzugsweise in Bäderbetrieben und Saunen die Nacktaufnahmen getätigt wurden“, meint Detektiv Falko E. (der Privatermittler möchte nicht mit vollem Namen in der Öffentlichkeit erscheinen) aufgrund seiner Berufserfahrung.

Nach Nacktaufnahmen im Hagener Westfalenbad: Kripo sichtet noch Bildmaterial

Angesichts der bereits laufenden Ermittlungen in Hagen wurde auch der Iserlohner Fall an die Kripo auf der Hoheleye übergeben. Dort ist die kriminalistische Arbeit noch immer nicht abgeschlossen, weil die Beamten unter anderem auch in den zahlreichen Kinderpornografie-Fällen in der Region personell eingebunden und somit die Kapazitäten limitiert sind. „Nach jetzigem Stand gehen wir nicht von einem Sexualstraftäter aus“, betont Polizeisprecher Schäfer. Vielmehr handele es sich um eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und somit lediglich um ein Vergehen nach Paragraph 201a StGB (siehe Infobox).

Zurzeit würden noch immer die Datenträger ausgewertet und bereits gelöschtes Material aufwändig wiederhergestellt. Somit sei auch noch völlig offen, welchen Umfang die im Hagener Westfalenbad gemachten Aufnahmen tatsächlich haben. Ein Abschluss der Ermittlungen ist in den Augen der Hagener Polizei nicht absehbar.

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