Hagen. In der Hagener Innenstadt wird es kein Dieselfahrverbot geben. Das haben die Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe ergeben.
Das drohende Szenario von Diesel-Fahrverboten in der Hagener Innenstadt ist zunächst einmal abgewendet. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitagmittag bekannt gegeben. Grundlage dieser Entscheidung ist ein Vergleich, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Beisein der Stadt Hagen mit dem Land Nordrhein-Westfalen am 11. Februar in 140-minütigen Verhandlungen über den Luftreinhalteplan vereinbart hat. Da sämtliche Parteien zunächst Stillschweigen zu dem Verhandlungsergebnis vereinbart hatten, blieben die konkreten Details des Austauschs bislang unter Verschluss.
Im Vorfeld der Gespräche mit der DUH hatte die Stadt Hagen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Land bereits zwei Akut-Maßnahmenpakete entwickelt, die in den Luftreinhalteplan umgehend einfließen sollen. Ihr wesentliches Ziel ist es, dass der seit 2010 geforderte EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter (μg/m³) künftig auch am Graf-von-Galen-Ring sowie in der Finanzamtsschlucht eingehalten wird. Zuletzt wurden hier im Jahresmittel noch 45 bzw. 44 μg/m³ gemessen.
Linksabbieger-Sperrung am Emilienplatz
Neben den bereits eingefädelten Projekten im Rahmen der politisch längst beschlossenen Mobilitätswende für Hagen, möchte die Stadt jetzt durch weitere Sofort-Eingriffe am Innenstadtring dafür sorgen, dass die Luftsituation in der City den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein wesentlicher Mosaikstein ist dabei die Sperrung einer Linksabbiegerspur von der Heinitzstraße in Richtung Finanzamtsschlucht bereits im März, die zweite bleibt offen. Parallel wird ja am 13. März auch die Bahnhofshinterfahrung eröffnet und gleichzeitig die Arbeitsamtsrampe gesperrt, so dass es zu einer erheblichen Verkehrsentlastung auf dem Graf-von-Galen-Ring kommen wird. Dadurch soll die Fahrzeugzahl am Bahnhof um etwa 11.200 sowie in der Finanzamtsschlucht um 7800 Fahrzeuge/Tag sinken. Der Erfolg dieser Maßnahmen soll durch Verkehrszählungen in der Finanzamtsschlucht kontinuierlich überprüft werden. Ab 30. Juni 2020 dürfen hier maximal noch 31.000 Fahrzeuge am Tag rollen.
Weitere positive Effekte für die Luftqualität in der Innenstadt verspricht sich die Stadt zudem von der sogenannten „Schlaufenerschließung auf dem Innenstadtring“. In einer Machbarkeitsstudie, die in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird, soll die Umsetzung und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Eine Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen, wenn die neue Marktbrücke steht. Die Gutachter des Masterplans Mobilität versprechen sich von einem zweispurigen Einbahnstraßen-Innenstadtring im Uhrzeigersinn ein Minus der Stickstoffdioxid-Werte an kritischen Messpunkten von mindestens 12 µg/m³.
Eine Spur weniger auf dem Märkischen Ring
Eine weitere Sperrung auf dem Innenstadtring ist für das Jahr 2021 vorgesehen, wenn über zwei Jahre die Marktbrücke saniert, somit voll gesperrt wird und es absehbar zu einer Verdichtung des City-Verkehrs kommt. Um dennoch die Einhaltung der Grenzwerte nicht zu gefährden, werden für den Abschnitt zwischen Marktbrücke und Emilienplatz dann nur noch drei Fahrstreifen (zwei in Richtung Stadthalle, einer in Richtung Emilienplatz) freigegeben und somit ein weiteres Nadelöhr geschaffen. Im Gegenzug soll dann die zweite Linksabbiegerspur von der Heinitzstraße wieder freigegeben werden. Darüber hinaus soll ab 2022/23 die Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr umgebaut werden. Dazu soll auf einer Seite der Parkstreifen zugunsten eines Radweges verschwinden.
Liegt Hagen im Sommer 2021 weiterhin über den NO₂-Limits, greift automatisch noch ein zweites Maßnahmenpaket, das ebenfalls bei dem Vergleichstermin unter Moderation des OVG Münster ausverhandelt wurde. Dieses sieht vor, den heute vierspurigen Graf-von-Galen-Ring auf zwei Spuren zu reduzieren – eine Umgestaltungsidee, die die Hagener Stadtplaner mittelfristig ohnehin schon angedacht haben. Außerdem könnte der Verkehrsfluss in die Finanzamtsschlucht durch restriktivere Ampelschaltungen und eine erneute Sperrung einer Linksabbiegerspur aus der Heinitzstraße noch weiter ausgedünnt werden. Darüber hinaus wird der Deutschen Umwelthilfe das Recht eingeräumt, zwei weitere Messpunkt in der Innenstadt zur Messung der Luftqualität zu benennen. Die ermittelten Werte muss das Land NRW regelmäßig an die Verbraucherschutzorganisation weitermelden.