Hagen. Hält der Vorwurf des versuchten Mordes? Darum geht es jetzt im Prozess um den Brand einer Moschee in der Hagener Innenstadt.

Der Prozess um die schwere Brandstiftung an der Ulu-Moschee (Schwenke) und der damit verbundene Vorwurf des versuchten Mordes in 50 Fällen: Heute Nachmittag will das Schwurgericht zwar wie geplant sein Urteil verkünden – doch zuvor könnte ein ausgeklügelter Beweisantrag des Verteidigers dazu führen, dass das ursprünglich zu erwartende hohe Strafmaß ausgehebelt wird und die Schwere der Tat völlig neu bewertet werden muss.

Was am 25. Mai gegen 9.30 Uhr an der unteren Elberfelder Straße passiert ist, steht nach umfangreicher Beweisaufnahme und der Einlassung des Angeklagten (53) weitestgehend fest: Vor dem Gebetshaus der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) – in einem zwölf Meter langen Tunneldurchgang, der zum Moschee-Eingang führt – ging ein Papiercontainer in Flammen auf.

Beweisantrag des ausgebufften Verteidigers

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Brandursache: Eine Zigarettenkippe, die der Angeklagte aus Leichtsinn dort abgelegt haben will. Dadurch entwickelten sich große Mengen giftiger Rauchgase, die sich in den Räumen der angrenzenden Moschee ausbreiteten. Doch waren dadurch auch die rund fünfzig Hausbewohner in den Stockwerken darüber lebensgefährlich von den Flammen bedroht?

„Nein“, sagt der ausgebuffte Verteidiger Johannes Daners (Köln) und hat dazu einen Beweisantrag gestellt: „Die Baugenehmigung des Bauordnungsamtes ist einzuholen. Sie wird zeigen, dass das Objekt gemäß den Bestimmungen der Bauordnung NRW so gestaltet ist, dass ein Ausbreiten eines Feuers vom Bereich des Ganges zum Wohnhaus aufgrund von Brandschutzvorrichtungen unmöglich ist.“

Diese Beweistatsache ist für die Schuldfrage von erheblicher Bedeutung, weil dann vielleicht gar keine schwere Brandstiftung vorliegen könnte. Und der Vorwurf des „versuchten Mordes in mindestens fünfzig Fällen“ wäre womöglich auch vom Tisch.

Gutachter erneut als Zeuge

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„Es wird noch geklärt werden müssen“, so Gerichtssprecher Bernhard Kuchler, „ob das Wohnhaus ernsthaft hätte brennen können oder eher nicht.“ Deshalb hat das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Marcus Teich bereits reagiert und die Genehmigungsakten des Bauordnungsamtes zum Moscheebau angefordert. Heute sollen zudem erneut der Brandsachverständige und zwei Feuerwehrleute als Zeugen vernommen werden.

Dann sind die Plädoyers und das Urteil vorgesehen. Kuchler: „Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren heute zum Abschluss zu bringen.“