Hagen. Lange hat er geschwiegen – jetzt äußert er sich doch: Ein 53-Jähriger muss sich wegen eines Brandanschlags auf eine Moschee in Hagen verantworten.
Er (53) gilt als der Mann, der den Brandanschlag auf die Hagener Ulu-Moschee an der Schwenke verübt haben soll. Vor dem Schwurgericht ist er deshalb wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung angeklagt. Bislang hatte der Castrop-Rauxeler im Prozess eisern geschwiegen – gestern nicht mehr.
Seine beiden Verteidiger Susanne Rüsken (Essen) und Johannes Daners (Köln) gaben für ihren Mandanten, der bereits unter anderem wegen fünffacher Brandstiftung sieben Jahre lang hinter Gittern saß, eine Einlassung ab.
Angeklagter: Nicht aus Islamfeindlichkeit gehandelt
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Kurztenor: Ja, ich war am 25. Mai um 9.31 Uhr morgens in dem langen Tunneldurchgang an der Elberfelder Straße, weil ich urinieren musste. Ja, ich habe eine Zigarettenkippe auf den Rand einer geöffneten Papiertonne abgelegt. Doch nein, ich wollte nicht den Müll anzünden, und ich wusste auch nicht, dass es sich bei dem Gebäude um eine Moschee handelte. Da stand ein Schild auf türkisch, aber ich habe keinen Kuppelbau und kein Minarett gesehen.
Der Angeklagte, der heroinabhängig ist und zum fraglichen Zeitpunkt ein Ersatzmedikament eingenommen hatte, erklärt sein Handeln mit Fahrlässigkeit: Es sei alles nicht aus böser Absicht geschehen, nicht aus Islamfeindlichkeit und schon gar nicht aus Fremdenfeindlichkeit.
Lebensgefährtin des 53-Jährigen ist selbst Ausländerin
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Das beweise schon, dass seine derzeitige Lebensgefährtin, die er während des Maßregelvollzugs über das Internet kennengelernt habe, eine Ausländerin sei – tragen die beiden Verteidiger als die Erklärung des Angeklagten zur Sache vor.
Dann fällt – wörtlich – auch dieser Satz: „Ich stehe einer multikulturellen und auf Vielfalt angelegten Gesellschaft offen gegenüber.“ Ob der eher einfach strukturierte Angeklagte das tatsächlich so gedrechselt formuliert hat? Zweifel scheinen angemessen. Auf Nachfragen des Gerichts brauchen die beiden Verteidiger jedenfalls eine längere Unterbrechung, um die jeweiligen Antworten mit ihrem Mandanten abzustimmen und schriftlich auszuformulieren.
Bitte um Entschuldigung
Der Angeklagte bittet die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, die die Ulu-Moschee betreibt, um Entschuldigung: „Ich sehe ein, dass ich unvorsichtig gehandelt habe. Das war unachtsam, da hätte ich besser aufpassen müssen. Für den Ärger möchte ich um Verzeihung bitten.“
Der Prozess wird fortgesetzt.