Hagen. Der Super-Blitzer in der Hagener Finanzamtsschlucht: Die Stadt will auf bereits verhängte Verwarn- und Bußgelder nicht verzichten.

Autofahrer, die in den vergangenen Wochen in der Finanzamtsschlucht vom Tempoblitzer erwischt wurden, brauchen nicht darauf zu spekulieren, dass die Stadt Hagen angesichts der zumindest für Abbieger nicht ganz eindeutigen Beschilderung aus Kulanzgründen auf die erhobenen Verwarn- und Bußgelder verzichtet. Das hat Thomas Lichtenberg, Chef der städtischen Verkehrs- und Ordnungsbehörde im Umweltausschusses erneut unterstrichen: „Wir finden das rechtmäßig und halten die rausgegangenen Bescheide aufrecht“, machte er deutlich, dass die inzwischen nachmontierte Zusatzbeschilderung mit Tempo-30-Hinweisen lediglich eine Absicherung sei. „Wir haben uns bislang an das Gebot gehalten, so wenige Schilder wie notwendig aufzustellen.“

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Die Haltung seines Hauses sei auch eindeutig vom Hagener Rechtsamt bestätigt worden, betonte Lichtenberg erneut, dass eine Geschwindigkeitsregelung erst dann ihre Geltung verliere, wenn eine neue Regelung angezeigt werde. Hingegen hatten der Hagener Verkehrsrechtler Jörg Elsner und der Fahrlehrer Christian Raffelt nach entsprechenden Bürgerprotesten gegenüber der WP erklärt, dass nach der Einmündung Rathausstraße/Märkischer Ring eine weiteres Tempo-30-Schild notwendig sei, um rechtmäßig blitzen zu dürfen.

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Eine Frage der Auslegung

Die Stadt vertritt hingegen die Position, dass ein Abbieger, der den Hinweis auf 30 km/h wegen Luftreinhaltung bekomme, keineswegs davon ausgehen könne, dass dies wenige Meter weiter auf der nächsten Straße nicht mehr gelte. „Das ist alles eine Frage des Auslegung – man wird sehen, wie das Amtsgericht das sieht“, berief sich Lichtenberg gegenüber den Ausschussmitgliedern auf entsprechende Rechtsprechung des OLG Hamm.

Letztlich sei dies aber eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Amtsrichters, geht die Stadt Hagen davon aus, dass ertappte Temposünder auch den Klageweg beschreiten werden. Selbst wenn vor Gericht gegen die Kommune entschieden werde, so betonte Lichtenberg, greife kein Automatismus, dass alle anderen Bürger in vergleichbaren Fällen ihre Strafe nicht zu begleichen hätten.