Hagen. Muss die Stadt Hagen Tausende Knöllchen für erwischte Raser zurückziehen? Der Hagener Verkehrsrechtsexperte Elsner meint: Ja! Hier die Gründe.
Sind die Knöllchen für Tausende Tempo-Sünder, die seit dem 18. September von dem neuen Super-Blitzer in der Finanzamtsschlucht in der Hagener Innenstadt geblitzt wurden, womöglich für die Mülltonne? Das meint zumindest nach eingehender Prüfung der aktuellen Beschilderungssituation der Hagener Verkehrsrechtler Jörg Elsner.
Auch interessant
Zumindest mit Blick auf jene Autofahrer, die als Rechtsabbieger aus der Rathausstraße auf dem Märkischen Ring eingebogen sind – und wer ist das nicht, wenn einem dadurch ein empfindlicher Bußgeldbescheid oder zumindest ein Verwarngeld erspart bleibt . . . „Wir gehen davon aus, dass unsere Beschilderung rechtmäßig ist“, vermag derweil Thomas Lichtenberg, Leiter der städtischen Ordnungsbehörde, kein Fehlverhalten seines Amtes zu erkennen.
Bußgelder ohne korrekte Basis
„Verwaltung weiß keineswegs immer, was sie tut“, sieht Jurist Elsner, zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, die Stadt Hagen derweil eindeutig im Irrtum. Denn wer als Rechtsabbieger den Remberg hinabfährt und an der Einmündung Rathausstraße/Märkischer Ring in Richtung Emilienplatz abbiegt, bekommt lediglich 20 Meter vor der Einmündung ein Schild mit dem Tempo-30-Limit zu sehen – auf dem Ring auf dem Weg zu der Blitzer-Säule dann nicht mehr. Damit seien die Bußgelder für sämtliche Abbieger – und als solche werden sich urplötzlich sicherlich sämtliche erwischten Temposünder fühlen – nicht korrekt und somit nichtig.
Der Hagener Fachanwalt beruft sich auf Kommentierungen zu einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen. Demnach muss jemand, der in eine Straße einbiegt, nur jene Verkehrszeichen beachten, die ihm auf der von ihm befahrenen Teilstrecke begegnen. Da lässt sich auf dem fraglichen Abschnitt des Innenstadtrings lediglich ein Absolutes-Haltverbotsschild entdecken. Damit wäre im innerstädtischen Bereich Tempo 50 erlaubt. Übrigens auch dann, wenn den ortskundigen Verkehrsteilnehmern durchaus bekannt ist, dass auf dem Streckenabschnitt aus Gründen der Luftreinhaltung aktuell bloß 30 km/h gefahren werden dürfen.
Schild gilt nur für Rathausstraße
Hinzu kommt, so die Einschätzung von Elsner und weiterer Fachjuristen, dass Verkehrszeichen lediglich in Fahrtrichtung ihrer Bildseite gelten. Für den Fall des Tempo-30-Schildes an der Rathausstraße bedeutet dies, dass es sich ausschließlich auf die Rathausstraße bezieht. „Das Schild steht ja nicht quer zur Fahrbahn – so funktioniert das jedenfalls nicht.“
Die Stadt sieht sich derweil auf der rechtlich sicheren Seite: „Dass das Tempo-30-Schild auf dem Ring noch einmal kommen muss, ist falsch“, zeigt sich Amtsleiter Lichtenberg durchaus selbstbewusst. „Ein Tempolimit gilt so lange, bis ausdrücklich eine andere Regelung kommt.“ Dies gelte auch dann, wenn das Verbot an einer folgenden Einmündung oder Kreuzung nicht wiederholt werde. Es sei demnach immer auf die Aufhebung eines Streckenverbots durch ein Verkehrszeichen zu achten.