Eppenhausen. . Hagen-Schule will Lehrerin mit Doktortitel einstellen, doch Bezirksregierung sagt Nein. Gerichte müssen entscheiden – die Enttäuschung ist groß.

Die private Hagen-Schule in Eppenhausen darf eine promovierte Bewerberin nicht als Lehrerin einstellen, obwohl diese die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt hat. Dies hat nach dem Verwaltungsgericht in Arnsberg jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster so entschieden. An der Hagen-Schule ist die Enttäuschung groß: „Dass unsere Klage auch in der zweiten Instanz aus formalen Gründen abgelehnt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar“, so Alexander Flieger, Vorstand der als Ersatzschule genehmigten Montessori-Schule in Eppenhausen: „Bei der Einstellung von Lehrern werden Privatschulen von der geltenden Rechtslage eindeutig benachteiligt.“

Nicht der Schulform entsprechend

Die Bezirksregierung in Arnsberg hatte den Antrag der Schule, die Bewerberin einstellen zu dürfen, im vergangenen Jahr abgelehnt. Die Frau hatte an der Universität Greifswald Deutsch und Praktische Philosophie studiert und, den Studiengang „Lehramt Gymnasium“ mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen und obendrein mit der Note „summa cum laude“ promoviert – also mit Auszeichnung. Daraufhin bewarb sie sich als Lehrerin an der Hagen-Schule, welche wiederum eine Unterrichtsgenehmigung für die Kandidatin mit dem Doktortitel beantragte.

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Doch die Bezirksregierung lehnte ab mit der Begründung, die Erste Staatsprüfung der Absolventin entspreche nicht der Schulform der Hagen-Schule. Dabei berief sich die Behörde auf die Ersatzschulverordnung des Landes NRW, die für die Einstellung von Lehrern an Ersatzschulen statt des Zweiten Staatsexamens ein sogenanntes Feststellungsverfahren vorsieht. Und zu diesem, so heißt es in Paragraph 5, werde nur zugelassen, wer „eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt der angestrebten Schulform“ abgelegt habe.

Frei übersetzt: Die Kandidatin hätte mit ihrem Studiengang „Lehramt Gymnasium“ zwar an einem Gymnasium unterrichten können, nicht jedoch an einer Grund-, Haupt- oder Realschule bzw. den entsprechenden Jahrgangsstufen einer Gesamtschule. Und an der Hagen-Schule gibt es zwar mittlerweile eine Oberstufe, doch zum Zeitpunkt der Bewerbung wurde nur in der Primarstufe und der Sekundarstufe I unterrichtet.

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Bezirksregierung sieht keine Alternative

„Wir konnten also definitiv keine andere Entscheidung treffen“, so Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung in Arnsberg: „Die Ersatzschulverordnung lässt das nicht zu. Die Bewerberin verfügte nicht über die notwendigen Voraussetzungen, um an der Hagen-Schule angestellt zu werden.“

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Diese Sichtweise wurde sowohl vom Verwaltungs- als auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. „Die Richter haben in der Verhandlung mehrfach gesagt, dass ihnen die Gesetzeslage keine andere Wahl lasse und die fachliche Eignung mit Studium und Promotion in Germanistik gar nicht angezweifelt wird“, so Schulvorstand Flieger: „Als Montessorischule in freier Trägerschaft brauchen wir bestmöglich qualifizierte Lehrkräfte, und dann ist es doppelt traurig, wenn bei der Schulaufsicht lediglich auf das angeblich falsche Staatsexamen verwiesen wird und die Fähigkeiten der Lehrkraft mit Bestnoten noch nicht einmal geprüft werden.“

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Flieger fordert nun politische Konsequenzen und eine Reform der Ersatzschulverordnung: „Damit Privatschulen ihrem Auftrag einer Bereicherung des Schulsystems gerecht werden können.“ Eine systematische Benachteiligung lediglich aufgrund von Bezeichnungen eines Studienabschlusses könne nicht gewünscht sein: „Letztendlich bilden wir als Privatschule auch Lehrkräfte reformpädagogisch aus, die schon öfters im staatlichen System eingestellt wurden.“