Hagen. . Die geplante Sanierung des Hagener Verwaltungshochhauses gerät ins Stocken. Bislang hat keine Firma ein Angebot für den Auftrag abgegeben.
Die geplante Sanierung des Hagener Verwaltungshochhauses gerät ins Stocken. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hat sich bislang keine Fachfirma gefunden, die ein Gebot für die angedachte Alu-Verkleidung des 50 Meter hohen Gebäudes abgeben möchte. Jetzt werden die Fristen für den Ausschreibungsprozess noch einmal verlängert, um überhaupt ein Gebot auf den Tisch zu bekommen.
Aus Mitteln eines Konjunkturpaketes, so hat der Hagener Rat bereits entschieden, möchte die Stadt etwa 4,5 Millionen Euro in die Hand nehmen, um die 15 Stockwerke energetisch auf den Stand der Zeit zu bringen. Dazu werden die Hochhauslängsseiten mit den 255 Büros sowie Teile der Giebelfassaden neu verkleidet.
Mit der Verpackung des Gebäudes, in deren Zuge auch die in die Jahre gekommenen Fensterfronten ausgetauscht und ein neuer Sonnenschutz installiert werden, bleiben die Einschränkungen für die Bediensteten überschaubar.
Fristen zu kurzfristig
Die Federführung des Projektes hat der Berliner Generalplaner Specht Kalleja & Partner übernommen, der sich neben der Statik- und Wärmeplanung auch um die Ausschreibung der Gewerke kümmert. In der ersten Runde hatten sich zunächst zehn Interessenten gemeldet, von denen die Profis aus der Hauptstadt fünf Unternehmen die notwendige Qualifikation zusprachen.
Dieses Quintett wurde über den Jahreswechsel in einer zweiten Runde aufgefordert, konkret ausgearbeitete Angebote nachzuliefern. Doch der Rücklauf blieb aus, wobei zwei Interessenten den zu knappen Zeitrahmen für ihr Schweigen anführten.
Inzwischen hat die Stadt noch einmal Kontakt zu den fünf Bewerbern aufgenommen und den Ausschreibungszeitraum bis Anfang April verlängert. Dadurch entsteht jetzt zunächst ein Verzug von einem Vierteljahr. Sollten die abgegebenen Angebote angesichts der anziehenden Preise in der Baubranche deutlich jenseits des vorermittelten Kostenrahmens von 4,5 Millionen Euro liegen, müsste erneut die Politik über das Projekt entscheiden. Die Maßnahme muss bis Ende 2020 abgeschlossen sein, damit im Jahr 2021 fristgerecht abgerechnet werden.