Hagen. . Nachbarn haben gegen die Erweiterung der Tischlerei Dukatz auf Emst geklagt. Das OVG in Münster hat nun entschieden – die Tischlerei darf hoffen.

Hat die Stadt Hagen rechtmäßig gehandelt, indem sie die Erweiterung der Tischlerei Dukatz an der Köhlerstraße auf Emst genehmigt hat? Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt zwar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt, das die Baugenehmigung aufgehoben hatte. Gleichzeitig wurde aber ein Weg aufgezeigt, wie eine neuerliche Baugenehmigung aussehen könnte, um rechtssicher zu sein.

Das hat Dr. Gudrun Dahme, die Sprecherin des OVG Münster, gegenüber der WP bestätigt. Demnach hatte die Berufung der Stadt Hagen gegen das Arnsberger Urteil vor dem zuständigen OVG-Senat in zwei von drei Verfahren keinen Erfolg. Lediglich in einem Fall urteilten die Münsteraner Richter, dass der Kläger nicht in seine eigenen Rechten betroffen sei, die Klage wurde abgewiesen.

Rechtsstreit zieht sich schon über Jahre

Der Rechtsstreit zieht sich nun schon über mehr als fünf Jahre. Die seit Anfang der 1990er-Jahre am Köhlerweg beheimatete Tischlerei hatte im Jahr 2012 einen Bauantrag für die Erweiterung ihrer Produktionsstätten gestellt. Wohnbebauung schließt sich in dem Gebiet zwar unmittelbar an, der Neubau sollte aber aus Sicht der Tischlerei gerade dafür sorgen, dass Immissionen für die Nachbarn vermieden werden. Als das Gebäude schon im Rohbau stand, beschritten insgesamt sechs Anwohner den Rechtsweg und verklagten die Stadt. Beeinträchtigungen durch Geräusche und Gerüche seien nicht ausreichend bei der erteilten Baugenehmigung beachtet worden.

Weiterer Rechtsweg

Die Stadt will „zu gegebener Zeit“ prüfen, ob sie den weiteren Rechtsweg bestreiten will. Das wäre in diesem Fall die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Dass sie der OVG-Senat zunächst nicht zugelassen hat, ist durchaus üblich.

Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gab es eine erste Verhandlung: Hier unterlag die Stadt, sie legte aber Berufung ein – und die ist seit dem Jahr 2014 beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Eine auch für das OVG ungewöhnlich lange Verfahrensdauer: „Im Durchschnitt haben die Verfahren bei uns im vergangenen Jahr siebeneinhalb Monate gedauert“, so Gerichtssprecherin Gudrun Dahme. In diesem Fall gebe es aber Gründe: „Es ist 2016 schon einmal verhandelt worden. Zwischenzeitlich sah es dann damals so aus, als könnte es zu einer Einigung kommen, dann mussten verschiedene rechtliche Fragen erörtert werden und zudem wurde ein Geruchs-Gutachten erstellt – das alles hat das Verfahren in die Länge gezogen.“

Stadt sieht gute Chancen für neue Genehmigung

Für die Stadt war die Berufung nun zwar auf den ersten Blick nicht erfolgreich, trotzdem könnte der Richterspruch der Tischlerei mit ihren 20 Beschäftigten nun Rechtssicherheit bringen. „Aus Sicht der Stadt spricht im Augenblick einiges dafür, dass die vom Gericht für rechtswidrig erachtete Baugenehmigung in einem neuen Genehmigungsverfahren – soweit erforderlich – nachgebessert werden kann“, sagt Stadtsprecher Michael Kaub. „Zum Beispiel in Form einer neuen Baugenehmigung mit weiteren Auflagen, insbesondere, was eine regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Immissionen anbelangt.“ Die genauen praktischen Konsequenzen könne man aber erst ziehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen.

Tischlerei-Inhaber Kai-Uwe Dukatz wollte das Urteil gegenüber der WP nicht kommentieren.