Hagen. . Befangenheitsanträge, ein neuer Anwalt und neue Zeugen: Warum der Prozess gegen Gangster-Rapper Nuhsan C. in Hagen kein Ende nehmen will.
Der scheinbar Endlos-Prozess gegen Nuhsan C. (25), bekannt als Rapper „Jigzaw“ – auch am elften Verhandlungstag sollte es der Berufungskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dieter Krause nicht gelingen, endlich die Beweisaufnahme zu schließen. Erneut grätschte ihm ein Anwalt dazwischen, diesmal ein völlig neuer Wahlverteidiger, der eigens aus dem hohen Norden angereist kam.
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Seit nunmehr fünf Monaten schleppt sich das Strafverfahren gegen „Jigzaw“, den machetenschwingenden Schützling von Rapper Kollegah, schon hin. Und seit Wochen tritt das Gericht auf den letzten Metern zur Urteilsverkündung wie gelähmt auf der Stelle.
War die blutige Attacke am Wilhelmsplatz ein brutaler Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines missliebigen Gegenübers oder ein Akt heroischer Selbstverteidigung gegen einen unberechenbaren Angreifer, wie es Nuhsan C. darstellt?
Diese Frage könnte längst beantwortet sein. Das umfangreiche Zeugenvernehmungsprogramm hat die Kammer bereits abgearbeitet und
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die Wahrheitsergründung ist ausgeschöpft. Ob die gegen Nuhsan C. erstinstanzlich verhängte Strafe zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung bestehen bleiben kann, ob sie abgemildert werden muss oder ob gar ein Freispruch zu erfolgen hat, müssen die Richter unter sich ausmachen. Wenn es denn erstmal soweit käme.
Befangenheitsantrag per Fax
Matthias B. Koch ist der neue, harte Wahlverteidiger des Rappers. Er kommt aus Bremen und hat bereits im Vorfeld, ohne den Hagener Vorsitzenden jemals gesehen zu haben, per Fax einen Befangenheitsantrag gegen diesen gestellt. Grund: Er habe keine Akteneinsicht bekommen. Dieser Antrag wird zurückgewiesen.
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Nunmehr wird durch Verteidiger Koch verlangt, dass Richter Krause ihm schriftlich zusammenfasse, was an den vergangenen zehn Verhandlungstagen passiert sei: „Dadurch soll eine Wiederholung der Hauptverhandlung vermieden werden.“
Auch soll der von Jigzaws Machete verletzte Pole ein weiteres Mal als Zeuge vernommen werden, „weil es für die Straf- und Schuldfrage von hoher Bedeutung ist.“ Schließlich, so der Bremer Anwalt, könnte ein Angriff gegen den hochaggressiven Zeugen gerechtfertigt sein, „denn das Recht braucht nicht dem Unrecht zu weichen“.
Das Gericht hat den zwölften Verhandlungstag auf kommenden Mittwoch, 10 Uhr, festgesetzt.