Hagen. . Die Erstattung von Privatanzeigen bei der Stadt gegen Parksünder hat beträchtlich zugenommen. Doch sie müssen bestimmten Anforderungen genügen.
Das Thema Parken bewegt die Hagener Bürger. Das hat im Herbst unsere Serie zum Parken gezeigt. Viele Leser-Reaktionen hatten uns damals erreicht. Wir hatten diese zusammengefasst und die Ratsfraktionen mit vier Fragen konfrontiert.
Indes werden in Hagen immer mehr tatsächliche oder vermeintliche Parksünder von Privatleuten angezeigt. „Ja, die Erstattung von Privatanzeigen hat enorm zugenommen“, so Stadtsprecherin Clara Berwe. „Eine Statistik wird hierüber allerdings nicht geführt.“
Ordnungsamt hat Ermessensspielraum
Da Privatanzeigen aufgrund der „mangelnden hoheitlichen Feststellung“ von Verstößen (im Gegensatz zu der Vor-Ort-Arbeit der Politessen) die Arbeit der Ordnungsbehörde erschwerten, müssten sie gewissen Anforderungen entsprechen. „Die Anzeige muss Angaben zum Vorwurf, zum Datum, zur Zeit und zum Ort der Feststellung enthalten. Außerdem muss sich der Anzeigende damit einverstanden erklären, als Zeuge benannt zu werden“, so Berwe.
Das Ordnungsamt könne im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob die Ordnungswidrigkeit verfolgt werde: „Daher werden Privatanzeigen nur bei eindeutiger Beweislage in die Bearbeitung gegeben. Da es sich oftmals bloß um Denunziantentum handelt, werden die Verfahren bei Einlassungen seitens der „Beschuldigten eingestellt – in dubio pro reo.“