Hagen. . Die Erstattung von Privatanzeigen bei der Stadt gegen Parksünder hat beträchtlich zugenommen. Doch sie müssen bestimmten Anforderungen genügen.

In Hagen werden immer mehr tatsächliche oder vermeintliche Parksünder von Privatleuten angezeigt. „Ja, die Erstattung von Privatanzeigen hat enorm zugenommen“, so Stadtsprecherin Clara Berwe. „Eine Statistik wird hierüber allerdings nicht geführt.“

Ordnungsamt hat Ermessensspielraum

Da Privatanzeigen aufgrund der „mangelnden hoheitlichen Feststellung“ von Verstößen (im Gegensatz zu der Vor-Ort-Arbeit der Politessen) die Arbeit der Ordnungsbehörde erschwerten, müssten sie gewissen Anforderungen entsprechen. „Die Anzeige muss Angaben zum Vorwurf, zum Datum, zur Zeit und zum Ort der Feststellung enthalten. Außerdem muss sich der Anzeigende damit einverstanden erklären, als Zeuge benannt zu werden“, so Berwe.

Das Ordnungsamt könne im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob die Ordnungswidrigkeit verfolgt werde: „Daher werden Privatanzeigen nur bei eindeutiger Beweislage in die Bearbeitung gegeben. Da es sich oftmals bloß um Denunziantentum handelt, werden die Verfahren bei Einlassungen seitens der „Beschuldigten eingestellt – in dubio pro reo.“