Hagen/Berlin. Die Selbsthilfegruppe Lipödem will, dass Kassen bei Betroffenen das Fettabsaugen zahlen. Katrin Helling-Plahr (FDP) hält das für falsch.

. Die Hagener Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) übt nach der Berichterstattung über eine Lipödem-Selbsthilfegruppe Kritik an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Krankenkassen konkrete Behandlungsmethoden im Zusammenhang mit dem Krankheitsbild Lipödem vorzuschreiben.

Die Selbsthilfegruppe, die die Betroffene Nicole Heine mit Christian Erlemeyer vom Adipositasnetzwerk NRW gegründet hatte, hatte einen Vorstoß ausdrücklich begrüßt, nach dem die Kassen bei Erkrankten die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen sollen.

Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Gefahr

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Hellling-Plahr sieht das anders. „Es sollte auf Basis empirischer Erkenntnisse über die Wirksamkeit entschieden werden, nicht aufgrund von ministerialem Bauchgefühl“, so die FDP-Politikerin. „Gesundheitsminister Spahn sägt hier an der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.“

In letzter Minute wolle der Minister dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch eine Ergänzung hinzufügen, die es in sich habe: Das Gesundheitsministerium solle zukünftig den Krankenkassen vorschreiben können, welche Behandlungsmethoden sie erstatten müssen.

Schwere Vorwürfe gegen Gesundheitsminister

„Der Minister gibt vor, damit den Lipödem-Patienten helfen zu wollen“, echauffiert sich Helling-Plahr, die für die FDP im Gesundheitsausschuss sitzt, „in Wahrheit benutzt er die Betroffenen als Werkzeug, um klammheimlich die jahrzehntelang bewährte Praxis bei der Einführung neuer Therapien zu unterlaufen und auszuhöhlen. Das ist perfide und zutiefst unehrlich gegenüber Patienten und Öffentlichkeit.“

Weiter kritisiert sie: „Das unbestritten große Leid der Betroffenen wird nicht durch Schaufensterpolitik, sondern nur durch wirksame Therapiemethoden nachhaltig gelindert. Bei aller berechtigter Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und seinen Verfahren: Wissenschaftliche und unabhängige Bewertungsverfahren sind zentrale Elemente der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, die nicht einfach so über Bord geworfen werden können.“