Hagen. . Windkraft und Wohnbebauung: In Hohenlimburg und im Hagener Süden muss die gleiche Abstandsregelung gelten. Das sagt die Stadt Hagen.

Unterschiedliche Abstände zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung in Hohenlimburg und im Hagener Süden kann es nicht geben. Das ist jedenfalls die feste Überzeugung der Stadtverwaltung. Im Sommer war eine Diskussion darüber angestoßen worden, ob man nicht mit diesen unterschiedlichen Abständen die verschiedenen Interessen besser unter eine Hut bekommen könnte.

Hohenlimburger Politiker waren davon ausgegangen, dass der Widerstand im Hagener Süden nicht so groß sei. Daher könnten dort ja kürzere Abstände gelten, während in Hohenlimburg mindestens 1500 Meter zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauflächen eingehalten werden sollten.

Im Hagener Süden gibt es in der Tat Bürger, die Windkraftanlagen ermögliche wollen. Es wurde aber auch massive Kritik von anderen Bürgern laut, die die Windkraftanlagen kritisch sehen und sich durch die Diskussion als „Bürger zweiter Klasse“ gegenüber den Hohenlimburger abgestempelt sahen. Nun bereitet die Verwaltung diesem Gedankenspiel

Höhere Abstand dezimiert Konzentrationsflächen

Die Stadtverwaltung hat errechnet: Bei generell 1000 Metern Abstand zur Wohnbebauung würden 11 der insgesamt geplanten 96 Hektar Windkraftflächen in Hagen wegfallen, bei 1200 Metern wären es 43,5 Hektar (fast die Hälfte) und bei 1500 Metern 67 Hektar (zwei Drittel).

So würde die Windkraft substanziell unmöglich gemacht, sagt die Stadt.

aber ein Ende: In einem Sachstandsbericht zur weitere Windenergie-Planung in Hagen heißt es klar: „Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass unterschiedliche Abstandswerte zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten in den Stadtbezirken Hohenlimburg und Eile/Dahl sachlich nicht begründbar und damit rechtlich nicht möglich sind.“

Auch vor einem generell hohen Abstandswert von 1000 oder den zuletzt auch landesweit diskutierten 1500 Metern zur Wohnbebauung warnt die Stadtverwaltung: In Hagen würde dies bedeuten, dass der Windkraft bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen substanziell kein Raum gelassen werde. Das sei aber nicht zulässig.

Stadt verwirft 1500 Meter

Der Sachstandsbericht, der jetzt in den politischen Gremien beraten wird – zuletzt am 13. Dezember im Stadtrat – empfiehlt daher eindringlich, die Planung mit den sechs Konzentrationszonen fortzuführen. Die sind: Rafflenbeuler Kopf, Stapelberg, Bölling, Hobräker Rücken, Brechtefeld und der Hohenlimburg betreffende Stoppelberg.

Wie erwähnt: Einen generellen Abstand von 1500 Meter zur Wohnbebauung halten die Stadt-Planer nicht für umsetzbar. Im Rahmen der Einzelfallprüfung habe man aber im reinen Wohngebiet Wesselbach eine Erhöhung des Abstands zum Stoppelberg auf 1000 Meter vorgenommen. Der Abstand zur östlichen Zonengrenze vom Nahmertal sei auf 550 Meter erhöht worden – dort sei kein reines Wohngebiet, sondern vielmehr ein Mischgebiet.

Die Wünsche nach generell höhere Abstandsflächen (1000, 1200 oder 1500 Meter) hätten erheblich Auswirkungen (siehe Infobox), die die Stadtverwaltung als rechtlich nicht möglich ansieht. Exakte Maßstäbe dazu gebe es aber nicht, darüber müssten im Zweifel Gerichte entscheiden.

Die Verwaltung empfiehlt daher – so wörtlich – „mit Nachdruck“ den „Teilflächennutzungsplan“ mit den sechs Konzentrationsflächen im Stadtgebiet weiter fortzuführen und als nächsten Schritt die offizielle Bürgerbeteiligung (Offenlage) zu beschließen. Sie fürchte sonst, dass ohne die Konzentrationsflächen an anderen Stellen Windräder nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt ermöglich werden müssten – mit unter Umständen noch kürzeren Abständen zur Wohnbebauung