Altenhagen. . Der Mann, der am 1. Juni seine Freundin in Hagen getötet haben soll, saß im April in U-Haft. Seine Entlassung verdankte er damals jener Freundin.
Der 24-jährige Mann aus Hildesheim, der am 1. Juni in einem Treppenhaus in Altenhagen seine Lebensgefährtin mit einem Pistolenschuss tödlich verletzt hat (wir berichteten), hatte bereits im April wegen gefährlicher Körperverletzung für 20 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Dass der Mann entlassen wurde, hat er genau dieser Lebensgefährtin zu verdanken, die wenige Wochen später nach dem Schuss in einer Hagener Klinik starb.
Der mutmaßliche Täter, der in Hagen in Untersuchungshaft sitzt, musste vom 5. bis zum 25. April einsitzen, weil er nirgendwo gemeldet war. Das bestätigen die Staatsanwaltschaft Hagen und das Landgericht Hildesheim auf Anfrage der WP. Vorgeworfen wurde dem 24-Jährigen, einen 36-jährigen Mann mit einem Schlag mit einem Schlagring verletzt zu haben. Den Schlag bestritt der 24-Jährige nicht, gab aber an, keine Waffe genutzt zu haben. Anklage ist erhoben, Gerichtstermin am 7. November.
Aussage der Freundin bewahrt ihn vor längerer Haft
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„Bei seiner Festnahme stellte sich heraus, dass es keine Meldeanschrift gab“, so Philipp Suden, Sprecher des Landgerichts Hildesheim. Fluchtgefahr lautet vor diesem Hintergrund die Begründung für die U-Haft des 24-Jährigen mit albanischen Wurzeln. Erst als seine gleichaltrige Lebensgefährtin versicherte, dass ihr Freund mit in ihrer Wohnung lebe und dass er vergessen habe, sich umzumelden, wurde der Mann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt. Verbunden war seine Entlassung mit Auflagen.
Gestützt wurden die Angaben der Freundin durch eine Bescheinigung des Vermieters. Fluchtgefahr sei bei einem Angeklagten mit festem Wohnsitz nicht mehr gegeben gewesen, so erklärt Philipp Suden. Auch die „maßvolle“ Straferwartung habe keinen Anlass zu der Vermutung gegeben, dass der Angeklagte sich dem Verfahren entziehen werde.
24-Jähriger weiterhin in Hagen in Untersuchungshaft
Eine andere Entscheidung habe das Amtsgericht im April nicht treffen können. „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den weiteren Vollzug der U-Haft lagen nicht mehr vor“, sagt Suden. „Auch Hinweise auf eine mögliche Gefährdung der Freundin hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.“
In der Justizvollzugsanstalt Hagen sitzt der 24-jährige weiterhin in U-Haft. Die Ermittlungen dauern an. „Ein Schmauchspuren-Gutachten sowie ein psychologisches Gutachten stehen noch aus“, sagt der Oberstaatsanwalt Bernd Maas, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er rechnet mit einem baldigen Ende der Ermittlungen.
Schwester geht weiterhin von einem Unglück aus
Die Schwester des Angeklagten geht davon aus, dass sich versehentlich ein Schuss aus der Pistole gelöst habe. „Ich besuche meinen Bruder regelmäßig im Gefängnis“, so die 33-Jährige. „Ich habe mit ihm über das Geschehen gesprochen. Er kann sich nicht erklären, wie sich der Schuss lösen konnte. Er ist völlig fertig, kann nicht glauben, was passiert ist.“
Sollte es zu einer Anklage und dann zu einer Verurteilung des 24-Jährigen kommen, so spielt der Ausgang des Hildesheimer Verfahrens bei der Bemessung der Strafe in dem Hagener Fall eine Rolle.