Hagen. . Die Hagener Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Fischereisportverein Hagen eingestellt. Peta hatte Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Hagen wird keine Anklage wegen Tierquälerei gegen den Sportfischerei-Verein Hagen, Herdecke und Umgegend erheben.
Das Verfahren sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, teilte Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli gestern mit. Dennoch lässt der Verein seinen traditionellen Schnuppertag für Kinder und Jugendliche in diesem Jahr ausfallen.
Peta erstattete Anzeige wegen Verstößen gegen Tierschutz- und Fischereigesetz
Nach dem Schnuppertag im vergangenen Jahr, der im Rahmen des städtischen Programms Ferienmaus in Hagen stattfand, hatte die Tierrechtsorganisation Peta wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Fischereigesetz Anzeige gegen den Angelverein erstattet.
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Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei Peta, erklärte gegenüber unserer Zeitung: „Wir halten Angeln grundsätzlich für Tierquälerei.“ Kinder sollten nicht durch Veranstaltungen wie Schnupperangeln an Tiere herangeführt werden.
Hagener Angler nach Anzeige "geschockt"
Die heimischen Angler wurden von der Anzeige kalt erwischt. „Wir waren geschockt“, berichtet Matthias Gebehenne (47), Geschäftsführer des 570 Mitglieder starken Sportfischerei-Vereins an der Stadtgrenze zu Herdecke. Der Schnupperangeltag diene docheigentlich dazu, Kinder von sieben bis 14 Jahren an die Natur heranzuführen und ihnen die Grundlagen des Angelns zu vermitteln.
Und dabei stehe nicht das Töten von Fischen im Vordergrund: „Wir bringen den Kindern bei, welche Lebewesen es in unseren Gewässern gibt. Sie dürfen Kunstköder basteln und Zielwerfen mit der Angelrute üben. Am Schluss des Tages dürfen sie am Harkortsee angeln – immer mit einem erfahrenen Angler zur Seite.“
Fische würden waidgerecht getötet
Überhaupt stehe beim Angeln das Naturerlebnis im Vordergrund, so Gebehenne, der auch Fischereiaufseher an Harkort- und Hengsteysee ist: „90 Prozent aller Angler sind keineswegs enttäuscht, wenn sie mal ohne Fang nach Hause gehen.“ Gerate aber ein Fisch an den Haken, werde er waidgerecht getötet und diene in der Regel dem Eigenverzehr: „Was wir fangen, das essen wir auch.“
Gebehenne hob zudem hervor, dass sich die Angler um die Sauberkeit in und an den Ufern der Gewässer kümmerten und somit unentgeltlich aktiven Naturschutz betrieben.
Schnuppertag 2018 fällt nach Peta-Anzeige aus
Und so diene eben auch das Schnupperangelen dazu, den Kindern und Jugendlichen zu zeigen, dass das Anglerdasein weit mehr bedeute als das bloße Fangen eines Fisches. Dennoch habe man den Schnuppertag in diesem Jahr wegen der Peta-Anzeige abgesagt, 2019 soll er aber wieder stattfinden, bekräftigt Gebehenne: „Wir lassen uns von selbsternannten Tierrechtlern nicht bevormunden.“
Interview mit Oberstaatsanwalt Dr. Pauli
Warum wurde das Verfahren gegen den Fischereiverein wegen Geringfügigkeit eingestellt?
Bei dem Schnupperangeln hat es möglicherweise einen Verstoß gegen tierrechtliche Vorschriften gegeben. Das müsste aber umfangreich recherchiert werden und wäre unverhältnismäßig. Aus verfahrensökonomischen Gründen haben wir die Ermittlungen daher eingestellt.
Könnten die Angler das nicht als Einstellung zweiter Klasse empfinden?
Die Einstellung aus Geringfügigkeit bedeutet nicht, dass die Verantwortlichen des Vereins sich strafbar gemacht haben, sondern wenn wir weiter ermittelt hätten, dann hätte herauskommen können, dass eine Straftat vorliegt.
Worauf gründen Sie Ihre Einschränkung?
Wir haben das Hagener Veterinäramt um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Angeln ist nur zulässig, wenn der gefangene Fisch sofort getötet und ausgenommen und dann verzehrt wird. Bei dem Schnuppertag des Fischereivereins war wahrscheinlich alles okay, es ging fachgerecht zu und die Kinder haben unter Aufsicht geangelt. Aber en detail wollten wir das aus erwähnten Gründen nicht weiter aufklären. Irgendwann ist auch mal gut.
>>Hintergrund: Gepachtete Fischereirechte
- Das Vereinsheim des Sportfischerei-Vereins Hagen, Herdecke und Umgegend liegt an der Ruhr bzw. am Harkortsee nahe des Herdecker Tenniscenters.
- Der Verein besitzt Angelrechte an Harkort- und Hengsteysee sowie an Lenne und Volme. Diese hat er gepachtet von der Ruhrfischereigenossenschaft.