Hagen. . Die Juristerei um Rapper Nuhsan C. geht weiter. Gegen die Haftstrafe legt er Berufung ein, sein Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Bei einem Freispruch wäre Nuhsan C. nicht sofort in Abschiebehaft gekommen, weil sein Asylverfahren weiterhin nicht abgeschlossen ist. So jedenfalls die Einschätzung des Kölner Anwalts Christof Miseré. Er ist der Verteidiger des 24-jährigen Rap-Musikers, der am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist.
Nuhsan C. hatte einen Polen (25) auf dem Wilhelmsplatz in Wehringhause niedergestochen. Für Aufsehen sorgte danach seine Flucht, auf der er via Youtube Polizei und Behörden verhöhnte.
Staatsanwalt fordert Freispruch
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Verurteilt wurde er nun, obwohl sogar der Staatsanwalt Freispruch gefordert hatte, weil er eine Notwehrsituation nicht ausschließen konnte. Das Strafverfahren ist aber nur ein Aspekt im schillernden Fall des Nuhsan C.
Denn es geht auch um das strittige Asylverfahren. Nuhsan C. ist in Hagen geboren, seine Familie wurde als Angehörige einer armenischen Minderheit in der Türkei hier geduldet. 2016 wollten ihn die Behörden aber ausweisen, weil er zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden war.
Anwalt setzt auf Berufungsverfahren
Kurz vor der tatsächlichen Abschiebung stellte er jedoch einen Asylantrag: In der Türkei werde er wegen seiner armenischen Wurzeln verfolgt. Wenige Wochen später stach er auf den Mann ein und tauchte bis zu seiner Verhaftung im November ab. Das eigentliche Asylverfahren ist zwar inzwischen abgelehnt worden. „Wir haben aber einen Folgeantrag gestellt mit Verweis auf die zugespitzte Lage, die für Minderheiten inzwischen in der Türkei herrscht“, so Anwalt Christof Miseré. Nuhsan C. habe seinen Pass abgegeben, im Gegenzug gebe es die Zusicherung, dass sein Mandat bei einem Freispruch nicht in Abschiebehaft komme. Und der Anwalt ist sich sicher, dass dieser noch kommen wird: „Ich habe Berufung eingelegt und die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.“