Lennetal. . Die Erneuerung der Buschmühlenstraße hat zu Proteststürmen bei CD Wälzholz und anderen Anliegerfirmen geführt. Die Pläne stehen auf der Kippe.

Die von den umliegenden Firmen als überdimensioniert angesehene Sanierung der Buschmühlenstraße im Industriegebiet Lennetal hat zu schweren Verwerfungen zwischen den Unternehmen, darunter die Hagener Vorzeigefirma CD Wälzholz, und der Stadtverwaltung geführt. Die vom Stadtrat bereits beschlossene Erneuerung der Straße steht wieder in Frage, weil drei der vier betroffenen Unternehmen nicht bereit sind, die geforderten 762 000 Euro an Anliegerbeiträgen zu zahlen.

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Heinz-Dieter Kohaupt, Bezirksbürgermeister im Hagener Norden, kritisierte das Baudezernat dafür, dass das Thema hochgekocht sei und sich die Politik nun erneut damit beschäftigen müsse, weil die Stadtverwaltung ihre Aufgaben offenbar nicht ordentlich erledigt habe: „Das alles hätte nicht sein müssen, wenn man sich rechtzeitig mit den Firmen in Verbindung gesetzt hätte.“

Dass die marode Buschmühlenstraße auf dem 1250 Meter langen Teilstück zwischen der Einmündung zur Schwerter Straße und der Kläranlage Lennetal saniert werden muss, ist unstrittig. Das Bau- und Planungsdezernat hat sich für eine Erneuerungsvariante im großen Stil entschieden und dafür 1,9 Millionen Euro veranschlagt; die Anlieger CD Wälzholz, Federnwerke Grüber, Uhde High Pressure Technologies und Deutsche Post müssten – so schreibt es das Kommunale Abgabengesetz vor – sich daran mit 762 000 Euro beteiligen.

Brandbrief der Betriebe

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Eine derartig hohe Summe bezahlen auch weltweit operierende Firmen nicht mal eben aus der Portokasse. Wälzholz, Grüber und Uhde laufen aber vor allem Sturm gegen die angedachte Sanierung, weil sie den ausgebauten Parkstreifen und den Gehweg für überflüssig halten: „Wir wollen und können uns nicht an Maßnahmen beteiligen, deren Realisierung in keinem Verhältnis zum tatsächlich Notwendigen steht“, wehren sie sich in einem Brandbrief gegen die Ausbaupläne. Stattdessen fordern sie, die Sanierung auf die Erneuerung der Fahrbahndecke zu beschränken. Damit würde die Last der Anlieger erheblich sinken, auch dem Steuerbürger blieben Ausgaben von 346 000 Euro erspart.

Die Unternehmen sehen nicht ein, dass sie Spaziermöglichkeiten für Besucher der Lenneauen oder Parkraum für übernachtende Trucker finanzieren sollen. Tatsächlich wickeln sie ihren Lieferverkehr auf den eigenen Firmengeländen ab, lediglich Zulieferer von DHL müssen bisweilen auf dem Parkstreifen warten, bis das Unternehmen seine Pforten öffnet.

Die Zeit drängt

In der Bezirksvertretung Nord prallten die unterschiedlichen Standpunkte am Mittwochabend frontal aufeinander. Jörg Winkler, städtischer Verkehrsplaner, verteidigte das Ausbauprojekt und nannte es ein Goodwill-Angebot der Verwaltung, den Fußweg auf eine Breite von 30 cm zu reduzieren. Den Parkstreifen halte er für notwendig, ebenso den beleuchteten und mit Pollern gesicherten Fußweg. Auf Nachfrage von Jochen Löher (Hagen Aktiv) gab er zu, dass die Errichtung eines Fußweg keineswegs verpflichtend sei und es an der Buschmühlenstraße von einer Bushaltestelle abgesehen sicherlich große Bereiche gebe, in denen nie ein Mensch zu Fuß unterwegs sei: „Ich bin eigentlich ganz froh, dass ich nicht entscheiden muss, in welcher Form die Straße saniert wird“, spielte er den Ball an die Politik zurück.

Die verärgerten Bezirksvertreter forderten das Baudezernat auf, kurzfristig noch einmal mit den Unternehmen zu verhandeln. Die Verwaltung „soll sehen, dass sie in die Hufe kommt“, sagte Kohaupt. Die Zeit drängt; wenn das Bauvorhaben nicht bald ausgeschrieben wird, wird in diesem Jahr nichts mehr aus der Erneuerung der Buschmühlenstraße.

>>> Hintergrund: Kommunales Abgabengesetz

  • Die Buschmühlenstraße gilt rechtlich als Haupterschließungsstraße und nicht als Hauptverkehrsstraße. Deshalb ist bei der Sanierung zwingend das kommunale Abgabengesetz anzuwenden.
  • Bei Hauptverkehrsstraßen (meist Bundes- oder Landstraßen) müssen sich die Anlieger nicht an den Kosten beteiligen.