Lennetal. . Sie ist eine Haupterschließungsstraße und keine Hauptverkehrsstraße in Lennetal. Trotzdem müssen vier Unternehmen insgesamt 762 000 Euro zahlen.

Die Buschmühlenstraße ist eine Haupterschließungsstraße und keine Hauptverkehrsstraße. Diese lakonische Einordnung aus dem Straßenrecht hat bedeutsame Folgen für die Anlieger der Buschmühlenstraße, werden sie doch bei der bevorstehenden Sanierung dieser Achse durchs Lennetal zur Kasse gebeten. Vier Grundstückseigner müssen 762 000 Euro zu den Gesamtkosten von 1,9 Millionen Euro beisteuern.

Anliegerstraße noch teurer für Anwohner

Der zweite Abschnitt der Buschmühlenstraße zwischen der Einfahrt zum Klärwerk und der Einmündung in die Industriestraße befindet sich in einem ordentlichen Zustand und muss nicht saniert werden.

Bei der Erneuerung einer Anliegerstraße gelten noch höhere Umlagebeträge als bei einer Haupterschließungsstraße. Bei den Fahrbahnkosten sind es 60 Prozent, bei Parkstreifen und Gehwegen 70 Prozent.

Eine Kommune darf eine Straße frühestens nach 25 Jahren erneuern und wenn sie den Nachweis liefert, dass die Straße verschlissen ist.

Die erstmalige Herstellung einer Straße wird nicht nach dem kommunalen Abgabengesetz, sondern nach dem Baugesetzbuch berechnet. Hier tragen Anlieger 90 Prozent der Kosten.

762 000 Euro – eine exorbitante Summe für nur vier Anlieger. Dass die Betroffenen dadurch nicht in den Ruin getrieben werden, liegt daran, dass es sich nicht um Privatleute, sondern um Firmen handelt: Die Unternehmen CD Wälzholz, Deutsche Post, Uhde und Grüber haben ihren Sitz an der Buschmühlenstraße. Besser gesagt: Ihre riesigen Grundstücke befinden sich an jenem 1250 Meter langen, maroden Teil der Straße, der saniert werden muss.

Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

Es ist jener Abschnitt zwischen der Einmündung zur Schwerter Straße und der Kläranlage im Lennetal, auf dem die Höchstgeschwindigkeit aufgrund der kata­strophalen Fahrbahnverhältnisse inzwischen auf 40 km/h reduziert wurde.

Der Asphalt ist von Rissen, Löchern und Dellen durchzogen, der neben der Fahrbahn liegende Gehweg verdient seinen Namen nicht. „Die Buschmühlenstraße ist wirklich total kaputt“, urteilt Roland Kirchhoff, Abteilungsleiter für Anliegerbeiträge und Straßenrecht im Rathaus. Schon vor drei Jahren hätten die ortsansässigen Unternehmen den Wunsch geäußert, die Straße auf Vordermann zu bringen.

Parkstreifen und Gehweg

Schließlich ist eine marode Straße nicht gerade eine Visitenkarte für international operierende Firmen wie CD Wälzholz. Nun endlich steht der Stadt das notwendige Geld zur Verfügung, im Frühjahr ist Baubeginn.

Dann wird die Buschmühlenstraße ein Jahr lang für den Durchgangsverkehr gesperrt, um die Fahrbahn zu erneuern, einen Parkstreifen und einen Gehweg anzulegen sowie die Beleuchtung auf die andere Straßenseite, wo der Gehweg liegt, zu verlagern. Nur die vier Firmen können in dieser Zeit angefahren werden.

Kommunale Abgabengesetz

Doch für die Sanierung (im Beamtendeutsch: Wiederherstellung) der Straße müssen sie zahlen. So will es das kommunale Abgabengesetz. Wäre die Buschmühlenstraße eine Hauptverkehrsstraße (das sind zumeist Bundes- oder Landstraßen), müssten sich die Anwohner an den Kosten für die Fahrbahn nicht beteiligen.

Weil es sich aber um eine Haupterschließungsstraße im Besitz der Stadt handelt, greift das Kommunalabgabengesetz (KAG). Es sieht vor, dass die Bausumme teilweise auf die Anlieger umgelegt wird. „Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum“, sagt Kirchhoff. „Das ist alles klar geregelt, und zwar in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt.“

Komplizierte Materie

Was nicht bedeutet, dass es nicht kompliziert ist. Das Straßenbaubeitragsrecht ist eine bisweilen undurchschaubare Materie, nur Fachleute wie Kirchhoff, der seit Jahrzehnten mit dem komplexen Feld vertraut ist, blicken durch. An den Fahrbahnkosten einer Haupterschließungsstraße werden die Anlieger mit 40 Prozent beteiligt.

Weil aber in diesem Fall auf der anderen Straßenseite keine Anlieger vorhanden sind, darf die Stadt nur zwei Drittel der Kosten berechnen und damit 856 000 statt 1,135 Millionen Euro ansetzen. „Das ist auch gerechtfertigt“, lobt Kirchhoff diesen Abschnitt des Gesetzes. Bleiben für die vier Firmen 342 000 Euro zu zahlen.

Kosten

Für die Erneuerung des Parkstreifens (219 000 Euro) und des Gehwegs (198 000 Euro) müssen die Anlieger zu 60 Prozent aufkommen, bei der Beleuchtung (202 000 Euro) sind es wiederum 40 Prozent. Macht alles in allem die hübsche Summe von 762 000 Euro.

­Allerdings müssen die vier Firmen nicht zu gleichen Teilen für diesen Betrag aufkommen, sondern der Eigenanteil jedes Unternehmens richtet sich nach der Größe seines Grundstücks. Insgesamt besitzen die vier Betriebe an der Buschmühlenstraße in etwa 309 000 Quadratmeter, und pro Quadratmeter sind, so hat es Kirchhoff ausgerechnet, 2,50 Euro zu zahlen.

Toni Junius, Chef von CD Wälzholz, zu dem Thema:

Die betroffenen Firmen betrachten die kostenträchtige Erneuerung mit gemischten Gefühlen. Man habe die Sanierung der Buschmühlenstraße schon seit langem gefordert und begrüße es ausdrücklich, dass diese nun endlich durchgeführt werde, so Dr. Toni Junius, Chef von CD Wälzholz. Nur so könnten die derzeit sehr hohen Investitionen für Produktion und Arbeitsplätze in Hagen voll umgesetzt werden.

Aber er sagt auch: „Fehlende ­­In­f­rastruktur und hohe Standortkosten haben schon mehrfach Unternehmen aus Hagen vertrieben. Wir fühlen uns durch die enorme Überwälzung der Kosten auf die Privatwirtschaft sehr stark belastet.