Hagen. . Ursprüngliche Information der Stadt Hagen ist falsch. Geblitzte Wohnmobilfahrer werden nicht aussortiert, sondern erhalten ein Bußgeld.
Wohnmobile dürfen – sofern sie schwerer als 3,5 Tonnen sind – doch nicht durch die Finanzamtsschlucht fahren. Eine entsprechende Information, die die Stadt der WP schriftlich erteilt hatte, ist falsch.
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Im Januar hatte die WP darüber berichtet, nachdem in der Luftreinhaltezone am Märkischen Ring der zweite „Blitzer“ in Nähe des Finanzamtes installiert worden war, um das Lkw-Fahrverbot zwischen Rembergstraße und Emilienplatz zu kontrollieren.
Zunächst falsche Aussage der Verwaltung
Explizit war von der Redaktion auch gefragt worden, wie Wohnmobile behandelt werden. Die Antwort: Sie werden durch die Anlage zwar auch erfasst, wenn sie schwerer als 3,5 Tonnen sind. Allerdings würden die Fotos später händisch aussortiert, da Wohnmobile dort fahren dürften. Wenn versehentlich doch ein Bußgeldbescheid verschickt werde, müsse sich der Halter bei der Stadt melden, dann werde dieser zurückgenommen.
Doch die Information war falsch, bedauert Stadtsprecher Michael Kaub: „Ausgenommen von dem gesetzlichen Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind nur Kraftomnibusse und Fahrzeuge, die eine Pkw-Zulassung haben sowie Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung, zum Beispiel Müllautos oder Fahrzeuge des Wirtschaftsbetriebs Hagen.“
Wohnmobilfahrer über Stadt verärgert
Mehrere Wohnmobil-Besitzer haben sich inzwischen bei der WP gemeldet und sind über die Stadt verärgert. Und auch nur dadurch wurde die Fehlinformation durch die Stadt publik.
Ein Sachbearbeiter hatte nicht etwa behördenintern die Pressestelle auf den Fehler hingewiesen und um Klarstellung gebeten. Stattdessen hatte er einen Einspruch eines Wohnmobil-Fahrers, der sich auf den WP-Artikel bezogen hatte, nur knapp mit den Worten zurückgewiesen: „Bei diesem Artikel handelte es sich um eine Fehlinformation seitens der Presse.“
Euro-6-Diesel auch geblitzt
Ein Fahrer aus dem Emsland, der mit seinem Wohnmobil in der Finanzamtsschlucht geblitzt worden ist und 75 Euro zahlen soll, bringt nun seinen Anwalt gegen die Stadt in Stellung. Zum einen, weil die Stadt für die Fehlinformation verantwortlich sei.
Zum anderen stellt er das Durchfahrtsverbot generell in Frage: „Ich habe einen Euro-6-Diesel. Der ist sauberer als viele anderen Fahrzeuge, die da durch fahren dürfen.“ Im vergangenen Jahr waren 4110 Durchfahrtsverstöße in der Finanzamtsschlucht festgestellt worden. 345 000 Euro hat die Stadt auf diesem Wege eingenommen.