Hagen. Der 24-jährige Nuhsan C. sitzt nach der Festnahme in Untersuchungshaft. Der vorbestrafte Rapper soll in Hagen einen Mann niedergestochen haben.

Der am Dienstagabend festgenommene mutmaßliche Messerstecher vom Wilhelmsplatz, Nuhsan C. (24), muss in Untersuchungshaft. Der schon lange per Haftbefehl gesuchte Mann wurde am Mittwochmittag einer Haftrichterin vorgeführt. Er war am Dienstag von einem Spezialeinsatzkommando in Dortmund verhaftet worden. C. war bei einem Bekannten in Holzwickede untergetaucht. Der vorbestrafte Rapper hatte im Juli vor einem Wettbüro am Wilhelmsplatz in Wehringhausen einen 25-jährigen Mann mit einem Messer niedergestochen, ihn dabei schwer verletzt, war dann geflüchtet und wurde seither wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht. Seit Ende März sollte er zudem eigentlich abgeschoben worden sein, tauchte aber ab.

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Mit seiner Tat und seinem Asylverfahren prahlte er bei YouTube. Nachdem er am Samstag erneut ein Musikvideo veröffentlichte, hatten die Ermittler eindeutige Hinweise auf seinen Aufenthaltsort gewonnen, woraufhin das SEK in einer Wohnung in Holzwickede zugriff.

Möglicherweise auch Totschlag

Staatsanwalt Nils Warmbold ging zu ermittlungstaktischen Maßnahmen auf Nachfrage der WESTFALENPOST gestern nicht ins Detail, deutete aber an, dass man Nuhsan C. mittels einer Abhörung final auf die Schliche kam. Lange Zeit habe man nicht über die dafür nötigen Informationen verfügt. Der Mann, bei dem C. in Holzwickede unterkam, hat keine Ermittlungen in seine Richtung zu befürchten. Dass bei der Überprüfung auffiel, dass der Hausbesitzer Mitglied der Rockerszene ist, spielt laut Staatsanwalt Warmbold keine Rolle: „Das ist ein Zufall und hat auch nichts mit dem Hausbesitzer zu tun.“

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Nun sitzt Nuhsan C. also in Untersuchungshaft. Für die Staatsanwaltschaft ist Eile geboten. Sechs Monate bleiben während der U-Haft Zeit, ein Verfahren gegen C. zu beginnen. Aktuell lautet der Vorwurf gefährliche Körperverletzung. Warmbold: „Der Verdachtsgrad für versuchten Totschlag ist aber da, wenn jemand in dieser Form mit einem Messer auf jemand anderen losgeht.“ Dass das Opfer keinerlei Interesse habe, dass ein Verfahren eröffnet werde, erschwere die Situation, ändere aber nichts daran, dass der Staat in diesem Fall Anklage erheben müsse.

Dass Nuhsan C. schon längst abgeschoben werden sollte, spielt für das Verfahren zunächst keine Rolle. Staatsanwalt Warmbold: „Sollte es zu einer Freiheitsstrafe kommen, wird diese zunächst teilweise oder ganz verbüßt, ehe es an die Abschiebung geht.“