Hagen. Strafrechtsexperte Osman Isfen begleitet den Raser-Prozess am Landgericht. Nach jedem Verhandlungstag erstellt er einen Blogbeitrag.

  • Raser-Prozess beginnt am 29. Mai am Landgericht Hagen.
  • Prof. Dr. Osman Isfen, Leiter des Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Fernuni, begleitet den Prozess.
  • Nach jedem Verhandlungstag stellt er einen Beitrag in seinen strafrechtlichen Blog.

Am 29. Mai beginnt am Hagener Landgericht der Prozess gegen die beiden Männer, die im Mai 2016 einen folgenschweren Raser-Unfall auf der Feithstraße verursacht haben. Bei dem Unfall wurden vier Menschen verletzt, darunter ein sechsjähriger Junge, der tagelang in Lebensgefahr schwebte.

Im Gerichtssaal wird auch Prof. Dr. Osman Isfen sitzen, Leiter des Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Fernuniversität. Er wird die Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten mit einem Monitoring wissenschaftlich begleiten und nach jedem der fünf geplanten Verhandlungstage einen Beitrag in seinen strafrechtlichen Blog einstellen.

Vergleich zum Berliner Fall

Neben einer Zusammenfassung der Verhandlung will der Jurist auch eine erste rechtliche Einordnung vornehmen. Geplant ist zudem ein wissenschaftlicher Aufsatz, in dem Prof. Isfen einen Vergleich zum Berliner Raserfall ziehen wird.

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Im Prozess um das illegale tödliche Autorennen in Berlin war erstmals in Deutschland in einem Autorennen-Fall Anklage wegen Mordes erhoben worden. Ein 69-jähriger Mann war auf dem Ku‘damm noch am Unfallort gestorben. Die beiden Angeklagten wurden im Februar dieses Jahres wegen Mordes verurteilt. Ihre Strafe lautet: lebenslange Haft, lebenslanger Führerscheinentzug.

Experte hät sich mit Prognose bewusst zurück

Mit einer Prognose für den Hagener Raserfall hält sich Osman Isfen bewusst zurück. „Ob es eine Gefängnisstrafe geben wird, ist nicht abzuschätzen. Es wird spannend, welche Auswirkungen das Berliner Urteil haben wird“, sagt der Experte für Strafrecht.

Die Anklage in Hagen lautet auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung. Je nach Verlauf des Prozesses könne es am Ende vielleicht auch um versuchten Mord gehen, glaubt Isfen. Insgesamt fünf Verhandlungstermine sind angesetzt, im Anschluss daran ist jeweils ein Blogbeitrag geplant.

Hier geht es zum Blog: isfen.fernuni-hagen.de