Hagen. . Zwei mutmaßliche Raser müssen sich ab dem 29. Mai vor dem Landgericht Hagen wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verantworten.

  • Zwei mutmaßliche Raser müssen sich ab Ende Mai vor dem Landgericht Hagen verantworten
  • Vorwürfe: Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung
  • Fünf Schwerverletzte am 19. Mai 2016 auf der Hagener Feithstraße

Saal 201 ist der größte Verhandlungsraum im Landgericht Hagen. Zuletzt liefen dort die Prozesse um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Altena und um Schutzgelderpressungen in Lüdenscheid ab. Zwei von der Öffentlichkeit vielbeachtete Verfahren. Nicht anders sieht es am 29. Mai aus. Dann beginnt die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Raser, denen vorgeworfen wird, vor einem Jahr (19. Mai 2016) auf der Hagener Feith­straße ein illegales Autorennen gefahren und dabei einen Unfall mit fünf Schwerverletzten verursacht zu haben.

Fünf Kamerateams und 18 Journalisten von Tageszeitungen, TV- und Hörfunksendern sowie Nachrichtenagenturen haben sich Gerichtssprecher Jens Berndt zufolge akkreditiert. Der Vorsitzende Richter hat sitzungspolitische Anordnungen erlassen. Für Journalisten ist „das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal nicht gestattet“. Zuletzt wurde im Paderborner Horror-Haus-Prozess ein Live-Ticker per Handy oder Laptop aus dem Saal untersagt. Damit würde verhindert, dass vor dem Saal wartende Zeugen erfahren, was andere Zeuge aussagen.

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Großer Andrang erwartet

Mit den Anordnungen in Hagen soll ein störungsfreier Ablauf gesichert werden. „Nicht wegen Sicherheitsbedenken“, so Berndt, „sondern weil wir mit einem großen Andrang rechnen.“ Das Interesse sei riesig: In der Vergangenheit habe es „noch nicht so viele Verfahren“ zu illegalen Autorennen gegeben. Zudem sei das Thema nach dem Berliner Urteil im Februar - das Landgericht verurteilte erstmals zwei Raser wegen Mordes - richtig „hochgekocht“.

In Hagen sind zunächst fünf Prozesstage terminiert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bislang nicht vorbestraften Martin S. (47) und dem mehrfach vorbestraften Hasan H. (34) vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung vor. Zudem soll sich H. unerlaubt vom Unfallort entfernt und später eine Person falsch verdächtigt haben.

In den Gegenverkehr geraten

Einer der Angeklagten soll statt mit erlaubten 50 km/h mit geschätzten 100 „Sachen“ in den Gegenverkehr geraten und gegen mehrere Fahrzeuge geprallt sein. In einem Ford saßen eine Mutter, die Tochter (11) und der Sohn (6). Sie wurden schwer verletzt, der Junge sogar lebensgefährlich. Er tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Das Fahrzeug wurde damals gegen einen weiteren Wagen geschleudert, dessen Fahrer ebenfalls schwer verletzt wurde.

© Michael Kleinrensing

Spontan oder verabredet?

Eine entscheidende Frage wird sein, ob die Angeklagten mit ihren Pkw spontan ein Rennen gestartet oder sich vorher verabredet haben. Ein spontanes Kräftemessen könnte sich strafmildernd gegenüber einem geplanten auswirken. Bedeutung kommt auch dem unfalltechnischen Gutachten zu. Dazu wurde im Oktober das Geschehen auf der Feithstraße nachgestellt.

Und der mögliche Strafrahmen? „Sollte die Kammer zu dem Schluss kommen, dass eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorliegt“, sagt Gerichtssprecher Berndt, „drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.“

>>> HINTERUND: ILLEGALE AUTORENNEN

  • Im Juli 2001 stirbt in Köln der Sohn des damaligen Oberbürgermeisters. Zwei Männer erhalten zwei Jahre Haft auf Bewährung.
  • 2008 verurteilt das Landgericht Konstanz zwei Raser zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof widerspricht der Bewährung.
  • Im Januar 2012 kommen bei Freiburg eine unbeteiligte 27-Jährige und einer der beiden Raser ums Leben. Der andere erhält zweieinhalb Jahre Haft.
  • Im April 2015 stirbt in Köln eine Radfahrerin (19). Die beiden Raser erhalten zwei Jahre auf Bewährung.