Hagen. . Wildernde Hunde hetzen und reißen die Wildtiere in den Hagener Wäldern. Der Jagdbeirat warnt vor einer Zunahme der Fälle in den letzten Jahren.

  • Wildernde Hunde werden in den Hagenern Wäldern zunehmend zum Problem
  • Derzeit werden tragende Muttertiere leicht zur Beute von wildernden Vierbeinern
  • Als letztes Mittel behalten sich die Jäger das Abschießen wildernder Hunde vor

Wildernde Hunde werden in den Hagenern Wäldern zunehmend zum Problem. Zwar gibt es keine Statistik darüber, wie viele Rehe und anderes Wild in der Vergangenheit gerissen wurden, doch der Jagdbeirat schlägt Alarm: „Es wird immer schlimmer“, berichtet Hans de Myn, Vorsitzender des Gremiums: „Die Hundehalter zeigen gar kein Verständnis mehr für die Bedürfnisse der Wildtiere.“

Zuletzt hatte ein Fall auf der Hestert Aufsehen erregt. Ein Polizeibeamter musste ein von wildernden Hunden schwer verletztes Reh erschießen, das an beiden Hinterläufen sowie am Hinterteil von den Hunden verwundet worden war und keine Überlebenschance hatte. Der Beamte erlöste das Tier mit drei Schüssen aus seiner Dienstpistole von seinen Qualen.

Tragende Muttertiere werden leicht zur Beute

Derzeit werden tragende Muttertiere leicht zur Beute von wildernden Hunden, sie sind auf Grund ihrer Körperfülle in ihrer Beweglichkeit und Ausdauer eingeschränkt. „Das flüchtende Tier ist gegenüber jagenden Hunden chancenlos“, so de Myn: „Das gilt auch für neugeborene und junge Tiere.“ Der Jagdbeirat appelliert daher an alle Hundebesitzer, die Regeln für das Führen von Hunden in Wald und Feld zu beachten.

So müssen Hunde außerhalb von Wegen angeleint sein – als Wege gelten befestigte Wirtschaftswege, die von nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können. „Alles andere sind Pfade oder Rückegassen, auf denen die Hunde angeleint werden müssen“, so de Myn. Immer wieder bekomme er von Hundebesitzern zu hören, ihr Tier müsse doch auch mal Auslauf haben. „Ich antworte ihnen dann, dass sie ihren Hund an die Leine nehmen und mit ihm spazieren gehen sollen.“

Gerichtlich durchsetzbar

Das Bundesjagdgesetz verbietet, Wild an seinem Zufluchtsort durch Fotografieren, Filmen oder ähnlichen Handlungen zu stören. Besondere Regeln gelten in den Naturschutzgebieten, in denen es grundsätzlich verboten ist, Hunde und andere Haustiere ohne Leine laufen zu lassen. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde auch außerhalb der Wege und der eigenen Grundstücke nicht frei herumlaufen. Jäger haben einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegen Hundebesitzer, die dagegen verstoßen.

Alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht. Eine allgemeine Anleinpflicht gilt überwiegend nur innerorts. Große Hunde (mindestens 40 Zentimeter, mindestens 20 Kilo) sind darüber hinaus auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen, wenn diese innerhalb bebauter Ortsteile liegen.

Maulkorbpflicht

Für so genannte „gefährliche“ Hunde und Hunde bestimmter Rassen (zum Beispiel Pitbull Terrier) gilt außerhalb des befriedeten Besitzes eine grundsätzliche Anlein- und Maulkorbpflicht – also auch beim Spaziergang durch Wald und Feld. Auf Antrag kann eine Befreiung von dieser Pflicht erteilt werden, wenn der Hund eine offiziell anerkannte Verhaltensprüfung bestanden hat. Als „gefährliche Hunde“ gelten nach dem Gesetz alle Hunde, die einen Menschen angesprungen oder unkontrolliert Wild gehetzt haben.

Auch von seinen Jagdhelfern erwarte er, dass sie sich an die Vorschriften hielten, betont de Myn: „Und ich würde nicht einmal für meinen eigenen Hund die Hand ins Feuer legen, dass er in jeder Situation gehorcht, obwohl er als Jagdhund auf absoluten Gehorsam trainiert ist.“ Er habe auch noch nie im Leben einen wildernden Hund geschossen, fügt der Vorsitzende des Jagdbeirates hinzu: „Aber als allerletztes Mittel behalten wir Jäger uns das vor. Solche Hunde stellen eine Gefahr für das Leben im Wald dar.“

>>Hintergrund: Der Jagdbeirat

  • Die Mitglieder des Jagdbeirats sind ehrenamtlich tätig und werden für fünf Jahre von verschiedenen Verbänden entsandt.
  • Der Jagdbeirat ist ein Fachgremium, das die Untere Jagdbehörde berät, insbesondere bei Festlegung der Jagdbezirksgrenzen, Aufhebung von Schonzeiten und anderen jagdlichen Angelegenheiten.
  • In der Stadt Hagen sind derzeit 9900 Hunde gemeldet.