Hagen. Anlässlich der momentanen Brut- und Setzzeit wild lebender Tiere bittet die Stadt Hagen insbesondere Hundebesitzer, sich verstärkt an Regeln zu halten.

  • Umweltamt appelliert an die Hundebesitzer in Hagen
  • Vierbeiner können Wildtiere gefährden
  • Außerhalb von Wegen gilt generell Anleinpflicht

Anlässlich der momentanen Brut- und Setzzeit wild lebender Tiere bittet das Umweltamt der Stadt Hagen insbesondere Hundebesitzer, sich verstärkt die Regeln des Umgangs miteinander in Wald und Feld vor Augen zu führen.

Nach dem Landeshundegesetz sind alle Hunde so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht. Im Innenbereich der Stadt gilt Leinenpflicht – auch in sämtlichen Park- und Grünanlagen. Im Wald ist dagegen das Forstgesetz zu beachten: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, der Wald nicht gefährdet oder verunreinigt sowie die schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer nicht beeinträchtigt werden.

Eine besondere Bedrohung für Jung- und Muttertiere

Hunde dürfen deshalb außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden, ein Freilaufen darf nur auf den Waldwegen zugelassen werden. Nicht nur Spaziergänger, Sportler und Erholungssuchende können sich nämlich von streunenden Hunden gestört fühlen, so das Umweltamt in seiner Mitteilung. Eine besondere Bedrohung stellen die unbeaufsichtigten Vierbeiner für wilde Jung- und Muttertiere dar, die im Frühjahr Schutz und Rücksichtnahme bedürfen.

Witterung oder der Anblick flüchtender Wildtiere lassen den genetisch verankerten Jagdtrieb auch bei kleinsten Hunden schnell erwachen. Stöbert der eigene Hund zufällig junge Wildtiere auf, sollte der Hundebesitzer sich schnellst möglichst mit seinem Vierbeiner entfernen, ohne das Jungtier anzufassen.