Hagen. Von dem illegalen Rennen in Hagen, das mit fünf Schwerverletzten endete, existiert ein Video. Ein Pkw-Fahrer, der hinter den beiden fuhr, hat es zufällig mit einer Dash-Cam aufgenommen.

  • Von illegalem Rennen in Hagen existiert Video
  • Mit Dashcam zufällig aufgenommen
  • Video zeigt Strecke vom Loxbaum bis zur Hoheleye

Von dem folgenschweren illegalen Rennen auf der Feithstraße gibt es ein Video. Das Duell zweier Raser ist nach Informationen der Westfalenpost von einem Fahrer, der sich dahinter befand, mit einer „Dashcam“ gefilmt worden. Das Video ist ein wichtiges Beweisstück für Polizei und Staatsanwaltschaft. Beide Fahrer hatten sich einen Wettstreit mit etwa 100 Stundenkilometern geliefert, waren in den Gegenverkehr geraten und mit zwei Autos zusammengeprallt. Es gab fünf Schwerverletzte. Ein sechsjähriger Junge schwebt noch immer in Lebensgefahr.

Dashcams sind Videokameras, die am Armaturenbrett festgemacht werden und die Fahrt aufzeichnen. Sie erfreuen sich vor allem im osteuropäischen Raum großer Beliebtheit. Sie sind aber auch umstritten, weil damit Videoaufzeichnungen des öffentlichen Raumes gemacht werden. Das verstößt in Deutschland gegen den Datenschutz. Entsprechend selten kommen Dashcams in Deutschland zum Einsatz.

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    Es handelte sich also um einen großen Zufall, dass die beiden Duellanten am Boeler Ring aufeinander trafen, und sich gleichzeitig ein Fahrer mit eingeschalteter Dashcam hinter ihnen befand. Es soll sich damit also nicht um eine Renn-Verabredung gehandelt haben, zu der ein Filmer hinzugezogen wurde. Der Fahrer mit der Kamera soll sich noch an der Unfallstelle an die Polizeibeamten gewandt und von seinem Video erzählt haben. Die Bildaufnahmen sollen zudem nur einen Teil der Raserei aufgezeichnet haben. Der Moment des Unfalls ist nicht zu sehen, wohl aber die Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit zwischen Loxbaum und Hoheleye. Dann verschwinden die Fahrzeuge aus dem Blickfeld des Fahrers mit der Dashcam. Das zeigt, dass dieser sich an die vorgeschriebene Geschwindgkeit gehalten haben muss.

    Frischer Beschluss des OLG

    Erst vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Dashcam-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten für zulässig erklärt. Das OLG Stuttgart hatte einen Beschluss zu einer Verkehrsangelegenheit verfasst, bei dem es um einen Rotlichtverstoß ging. Die Ampel hatte schon seit sechs Sekunden Rot gezeigt. Das Amtsgericht Reutlingen hatte einen Fahrer deswegen zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Den Tatnachweis konnte das Amtsgericht allein wegen eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Dashcam aufgenommen hatte.

    „Mehr als 70 Stundenkilometer“

    Um die zuletzt gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln, ist das Steuergerät moderner Fahrzeuge ein Ansatzpunkt. „Aus Steuergeräten sind heute mehr Daten auslesbar als das allgemein bekannt ist“, sagt Kfz-Sachverständiger Andreas Marx. „Es gibt Hersteller, die über die Fahrzeugschlüssel Fahrzeugdaten auslesen können. Wenn das Steuergerät beschädigt sein sollte, wird das Auslesen schwieriger bis unmöglich.“ Aus seiner Erfahrung und nach Blick auf die Spuren des Unfalls, glaubt Marx dass die Geschwindigkeit überhöht gewesen ist. „Das waren definitiv deutlich mehr als 70 Stundenkilometer.“

    Das OLG ließ offen, unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam durch einen Verkehrsteilnehmer gegen das Bundesdatenschutzgesetzes verstößt. Über die Verwertbarkeit als Beweismittel sei im Einzelfall zu entscheiden.

    Die Hagener Polizei sowie die Hagener Staatsanwaltschaft bestätigen die Existenz des Dashcam-Videos nicht. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz hatten beide aber erklärt, dass die Beweislage äußerst gut sei, womit neben vielen Augenzeugen auch das Dashcam-Video gemeint gewesen sein dürfte.