Hagen. . Immer mehr Wanderer ärgern sich über Wege, die durch Reiter und Pferde zerstört werden. Jetzt nimmt sich die Politik in Hagen des Themas an.

  • Kingreen (Grüne) sauer über zerstörte Wanderwege.
  • Reiterverband spricht von komplizierter Gesetzeslage.
  • Stadt will Reiter per Post informieren.

Zerstörte Wanderwege, üble Hinterlassenschaften, unangenehmer Begegnungsverkehr – das Fehlverhalten von Reitern ruft jetzt die Politik auf den Plan. „Es gibt Regeln im Wald, an die sich alle zu halten haben“, sagt Hildegund Kingreen, die für die Grünen im Umweltausschuss sitzt, „allerdings missachten Reiter diese Vorgaben immer häufiger.“

Mit einem entsprechenden Vorstoß hatte die Grünen-Fraktion die Diskussion entfacht. Dabei haben sie zum einen die mangelnde Kennzeichnungspflicht, zum anderen das Fehlverhalten im Visier: „Reiter benutzen sämtliche Wege nach Belieben. Kein Pferd trägt mehr eine Nummer“, sagt Hildegund Kingreen, „man kann die Reiter also nicht mal identifizieren. Und wenn man jemanden direkt anspricht, kriegt man oft noch dumme Antworten.“

Kompliziertes Regelwerk

Dabei ist das mit dem Regelwerk gar nicht so einfach. Immerhin scheint klar: Auf Wanderwegen haben Reiter nichts verloren. Zumindest, wenn sie auf dem Rücken ihrer Pferde sitzen. Führen sie die Tiere am Zügel, sieht das wieder anders aus. Sagt zumindest die Vereinigung der Freizeitreiter (VFD) und beruft sich auf ein entsprechendes Gerichtsurteil in Dresden. In Nordrhein-Westfalen

Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Im Straßenverkehr gilt generell das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Das bedeutet, dass Autofahrer Rücksicht auf Reiter und Pferde nehmen und ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.

Daneben verlangt die Straßenverkehrsordnung aber auch, dass Reiter Rücksicht auf andere nehmen – beispielsweise auf Fußgänger und Radfahrer.

allerdings hat sich noch kein Richter der Thematik angenommen.

„Generell ist es gar nicht so einfach, sich richtig zu verhalten“, sagt Jutta Steenmann, Vorsitzende des VFD-Landesverbandes NRW, „manchmal braucht man gerade in Nordrhein-Westfalen dafür ein Jura-Studium. Wir Reiter stehen mit unseren Pferden selbst manchmal vor einem Weg und grübeln, ob wir ihn nun nutzen dürfen oder nicht.“

Immerhin: Erlaubt ist das Reiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Auch auf landwirtschaftlichen Wegen darf geritten werden, wenn sie denn auch zur Benutzung durch Fahrzeuge geeignet sind. „Das bedeutet, sie müssen befestigt, aber nicht asphaltiert sein“, sagt Jutta Steenmann. „Und da gibt es doch reichlich Interpretationsspielraum.“

Reitwege nur für Pferde

Erlaubt wiederum ist das Reiten – was wenig überrascht – auf ausgewiesenen Reitwegen. Die wiederum dürfen von Fußgängern und Radfahrern nicht genutzt werden. Zwar gibt es in Hagen ein Netz von Reitwegen, jedoch fehlt es oft an entsprechenden Schildern. Und: Es ist auch nicht in jedem Fall möglich, Reitwege zu nutzen und Wanderwege dabei komplett zu meiden.

Nur auf ausgewiesenen Reitwegen dürfen Reiter im Sattel bleiben.
Nur auf ausgewiesenen Reitwegen dürfen Reiter im Sattel bleiben. © WAZ

Einigkeit besteht bei Pferdeäpfeln: „Reiter sind verpflichtet, sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern, und das finden wir auch richtig“, sagt Jutta Steenmann. Das bedeutet beispielsweise, dass die Reiter dafür Sorge tragen müssen, dass ein Geschäft, das auf einer Straße oder einem Weg erledigt wurde, zumindest im Graben daneben landet, wo es niemanden mehr stört. „Wir bilden ja selbst aus und halten die Reiter an, sich an diese Vorgabe zu halten.“ Das Problem sei aber in Wirklichkeit kein großes, wenn es sich um ein gesundes, gut ausgebildete Pferd handele. „Pferde äppeln in der Regel alle vier Stunden. Das kann man als Reiter bei der Planung eines Ausritts berücksichtigen.“

Kennzeichnungspflicht

Skeptisch sah der Verband einst die Kennzeichnungspflicht, die mit einer Gebühr von 25 Euro pro Jahr verbunden ist. „Wir haben uns anfangs dagegen gewehrt – allerdings ohne Erfolg“, so Steenmann. Jetzt sei sie da, und man akzeptiere sie. „Immerhin ist festgelegt, dass die eingenommen Gelder nur zweckgebunden verwendet werden dürfen und damit dem Pferden und Reitern zugute kommen.“ 305 Pferde sind in Hagen angemeldet und haben eine Plakette erhalten. Gleichwohl geht die Verwaltung davon aus, dass es daneben noch einige schwarze Schafe gibt.

Zumindest die Reiter, die ihre Tiere registriert haben, bekommen mit der neuen Plakette nun ein Schreiben der Stadt, in dem sie noch einmal auf geltende Regeln hingewiesen werden. Auch eine Informationsveranstaltung für Reiter kann sich die Verwaltung vorstellen. Die Landschaftswächter will man für das Thema sensibiliseren. „Am Ende bleibt auch ein Bußgeld“, so Dr. Ralf-Reiner Braun, Leiter des Umweltamtes.