Hagen. Die beiden jungen Männer, die am 3. Oktober ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena gelegt haben, werden wegen versuchten Mordes angeklagt.

Nach einem Brandanschlag auf ein von sieben syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena, Anfang Oktober 2015, droht den zwei jungen Männern ein Verfahren wegen versuchten Mordes. Die bislang zuständige Strafkammer des Landgerichts Hagen hält die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung nicht für ausreichend.

Der Fall wurde an das Schwurgericht weitergegeben

Nach Einschätzung der Kammer ist eine Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen wahrscheinlicher. Deshalb hat sie die Akten des Falls an das für Mordprozesse zuständige Schwurgericht weitergereicht, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Schwurgericht muss jetzt entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Bei dem Schwelbrand war niemand verletzt worden.

Beide Täter haben die Tat bereits gestanden

Die beiden jungen Männer aus Altena hatten sich in der Nacht zum 3. Oktober letzten Jahres gewaltsam Zugang zum Haus verschafft. Im Dachboden der Flüchtlingsunterkunft sollen sie an zwei Stellen Dachbalken mit Benzin getränkt und angezündet haben. Hierbei soll es zu einem Schwelbrand gekommen sein. Laut Auskunft der Pressestelle des Landgerichtes in Hagen, soll den beiden Männern bekannt gewesen sein, dass im Hochparterre des Hauses Flüchtlinge untergebracht waren. Beide hatten gegenüber der Polizei die Tat bereits gestanden.