Hagen. . Die brutale Tat liegt schon mehr als drei Jahre zurück. Doch einer der Täter, die auf Emst einen Unternehmer in der Wohnung überfallen hatten, konnte fliehen. Jetzt steht er doch vor Gericht.

Die brutale Tat hatte im März 2012 für großes Aufsehen gesorgt: Ein Gartenbau-Unternehmer (seinerzeit 61 Jahre alt) war in seinem Wohnhaus auf Emst von maskierten Männern überfallen und ausgeraubt worden.

Zwei der Räuber vom Balkan und der Fahrer des Fluchtautos sind längst verurteilt. Drei Jahre später ist nun der vierte Täter (24) vor dem Landgericht angeklagt. Er konnte in Frankreich abtauchen.

Den Horror eines jeden Hausbesitzers hatte der Hagener Unternehmer am 15. März 2012 erlebt: Plötzlich wurde abends seine Terrassentür aufgestoßen. Zwei Männer, mit gezückten Pistolen und schwarzen Masken, stürmten ins Wohnzimmer. Sie schlugen wahllos drauf und forderten Geld.

Bewegungsmelder und Natodraht

Doch der 61-Jährige setzte sich erfolgreich zur Wehr, als er gefesselt werden sollte, und betätigte die laute Alarmanlage. Die Täter, die mit osteuropäischem Akzent sprachen, flüchteten und erbeuteten nur 800 Euro. Sie waren durch das Gerücht angelockt worden, der Unternehmer würde in einem Tresor im Keller bündelweise Schwarzgeld horten. „Absoluter Quatsch“, hat dazu der Überfallene erklärt, sein Grundstück aber trotzdem noch mit weiteren Sicherheitsanlagen aufgerüstet: Mit Bewegungsmeldern und Natodraht. Denn der Schock sitzt tief nach einem solch’ gravierenden Erlebnis.

Das Opfer berichtete im ersten Prozess im August 2012: „Der Große hat mir auf den Kopf gehauen, das klatschte richtig.“ Dieser Haupttäter (26) wurde bereits vom Landgericht wegen schweren Raubes zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Über den „Kleinen“ wusste der überfallene Gartenbau-Unternehmer damals zu berichten, dass dieser ihm einen schwarzen Trommelrevolver vorgehalten hatte. Der „Kleine“ ist jetzt angeklagt. Man hatte ihn in Frankreich festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert, wo er aufgrund eines Diebstahles zehn Monate lang inhaftiert wurde.

Urteil am übernächsten Mittwoch

Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeklagte 20 Jahre und sechs Monate alt. Nach dem Gesetz gilt er dann noch als Heranwachsender. Deshalb ist auch die Jugendkammer für ihn zuständig. Höchstwahrscheinlich kommt für ihn auch das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Verteidiger Philippos Botsaris hat mit der Kammer bereits ein so genanntes Rechtsgespräch geführt und den bei einem vollen Geständnis zu erwartenden Strafrahmen ausgehandelt: „Die Strafe wird mindestens bei drei Jahren und höchstens bei drei Jahren und drei Monaten Gefängnis liegen.“

Dem Geschädigten wird dennoch nicht erspart bleiben, als Zeuge aussagen zu müssen. Das soll am Mittwoch, 23. September, geschehen. An diesem Tag soll auch (das nun nicht mehr überraschende) Urteil fallen.