Hagen. . Der neue Super-Blitzer auf der Autobahn A 45 in Hagen ist jetzt in Betrieb. Man mache das nur wegen der Verkehrssicherheit, versichert die Stadt.

Abzocke? Thomas Huyeng verdreht die Augen: „Dieses Argument ist doch langweilig.“ Hagens Beigeordneter schaut von der Autobahnbrücke am Garenfelder Weg auf die neueste Errungenschaft der Stadt: die Blitzanlage an der A45 in Richtung Frankfurt. Genauer: vor der Lennetalbrücke.

Donnerstagnachmittag ­wurde sie in Betrieb genommen, nicht als Geldesel für die Kommune, wie Huyeng betont: „Das beste Ergebnis wäre, wenn unser Kämmerer null Euro einnehmen würde.“ Und: „Es geht allen Beteiligten um die Verkehrssicherheit.“ Die Sicherheit der Auto-, Lkw- und Motorradfahrer - und die der Arbeiter an der Großbau­stelle.

Dreimal wird gewarnt

Hans Sporkert, Fachbereichsleiter Verkehr
Hans Sporkert, Fachbereichsleiter Verkehr © Funke Foto Services

45.000 Fahrzeuge passieren am Tag die neuen Radarfallen, die keine grellen, sondern eher leicht gelbliche Blitze auslösen. ­Beobachtet werden drei Fahrspuren , an denen nur Tempo 80 gefahren werden darf. Als die ­Polizei in den ersten Monaten dieses Jahres ab und an vier bis sechs Stunden lang an der Stelle des neuen Superblitzers die Geschwindigkeit kontrollierte, registrierte sie im Schnitt 265 Verstöße pro Tag. In dieser Zeit warnten noch keine Hinweisschilder mit der Aufschrift „Radar“ - wie jetzt. „Eine Vorgabe der Arnsberger Bezirksregierung“, so Huyeng. „Dreimal im Vorfeld einer Blitzanlage zu warnen, ist wahrscheinlich einzigartig in Nordrhein-Westfalen.“

Keine Erfahrungswerte

Wie viel Geld in die Stadtkassen fließen wird, darüber rätseln die Verantwortlichen der Stadt. „Wir haben keine Erfahrungswerte an Autobahnen“, sagt Fachbereichsleiter Hans Sporkert. Man habe Verstärkung in der Bußgeldstelle bekommen. „Die Kollegen stehen Gewehr bei Fuß.“

Und wie lange wird es dauern, bis ein unangenehmes Schreiben im Briefkasten des Temposünders landet? Die Verwaltungs-Mühlen mahlen eben nicht langsam: „Spätestens 14 Tage nach dem Verstoß“, so Sporkert, „sollte man den Bescheid haben.“