Hagen. Der 21-Jährige, der am 5. November 2012 einem 37-Jährigen von hinten ein Messer in den Hals stach, ist gestern zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

Aus unbändiger Wut darüber, von seinem Kunden „abgezogen“ worden zu sein, zückte ein Hagener Jungdealer (21) ein Messer und stach zu. Sein Kunde überlebte die Attacke nur mit Glück. Eine Tat, die den jungen Mann nicht loslässt, wie er gestern in seinem letzten Wort beteuerte.

Seine Rache kommt ihn trotzdem teuer zu stehen: Die erste große Jugendstrafkammer hat den 21-Jährigen gestern wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Es ging um Marihuana im Wert von 50 Euro

Hagen im November 2012. In der Bahnhofshalle bahnten der Angeklagte und ein anderer Mann einen Drogendeal an. Es ging um ein Päckchen Marihuana. Hinter dem Hagener Bahnhof sollte der Deal perfekt gemacht werden. Der Kunde, ein bulliger Mann von 37 Jahren und Mitglied der Hagener Drogenszene, nahm das Rauschgiftpäckchen. Er hatte allerdings nur ein müdes Grinsen für den schmächtigen Jungen übrig, als der verzweifelt sein Geld forderte. Er dachte nicht im Traum daran, dem kleinen Dealer die ausstehenden 50 Euro zu zahlen und verschwand mit vier weiteren Kumpels, drohte dem Kleinen sogar Prügel an.

Der 21-jährige litt ohnehin schon unter einer Menge Stress, weil er eine Bewährungsauflage aus einer Verurteilung wegen schweren Raubes zu zahlen hatte. Zudem hatte er gegen seinen Frust schon einige Joints geraucht, die ihn enthemmten. Zutiefst gekränkt über die Demütigung, zog der junge Mann ein Messer und stieß es dem Stärkeren in der Stresemannstraße von links hinten in den Hals. Der überlebte die Attacke nur mit einer Menge Glück: Eine Polizeistreife war in der Nähe und leistete Erste Hilfe. Als Folge sind die Stimmbänder des Niedergestochenen verletzt und er leidet unter extremen Schlafstörungen.

Er war sauer und fühlte sich unterlegen

Für den Staatsanwalt war es versuchter Mord, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit: ein heimtückischer Angriff von hinten auf ein arg- und wehrloses Opfer. Er forderte sechs Jahre Jugendstrafe.

Die Geschichte des Angeklagten, es sei eine Art Unfall gewesen, nahmen ihm weder Staatsanwalt noch Richter ab. Am ersten Tag hatte der junge Mann erzählt, er habe das Messer dem Kontrahenten nur an den Hals halten wollen, um sein Geld zu bekommen, als plötzlich Blut spritzte. „Wir glauben nicht, dass er nur sein Geld wollte. Er war sauer und fühlte sich unterlegen. In der Situation hat er den Entschluss gefasst, den Mann anzugreifen und ihn für das zu bestrafen, was passiert ist.“, fasste Richter Marcus Teich die Gründe für die Tat zusammen.

Kränkung gibt Ausschlag

Die Kränkung gab für die Richter der 1. großen Jugendstrafkammer auch den Ausschlag, die Tat nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten Totschlag zu definieren. „Die Heimtücke ist gegeben, aber der Angeklagte befand sich in einem extremen Erregungszustand wegen der Kränkung. Aber das Bewusstsein, die hilflose Lage des Opfers auszunutzen, um zu töten, können wir hier nicht sehen“, so Teich. In seinem letzten Wort erklärte der 21-jährige: „Ich habe direkt die Wahrheit gesagt, wie es war. Ich wollte niemals einen Menschen töten. Es tut mir leid, was ihm passiert ist. Nicht nur er kann nachts nicht schlafen.“